Wer sein Auto mit selbst erzeugtem Strom einer neuen Anlage lädt, bekommt bei der Förderung noch einen Zuschlag.

Wer sein Auto mit selbst erzeugtem Strom einer neuen Anlage lädt, bekommt bei der Förderung noch einen Zuschlag.

Bild: © Slavun/stock.adobe.com

Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat eine Grundversorgungspflicht der Energieversorger für Mobilität vorgeschlagen. BEM-Vorstand Markus Emmert schwebt dabei eine Mindestanschlussleistung von 3,7kW je dazugehörigem Stellplatz vor.

„Der Gesetzgeber fördert zwar den Bau von Wallboxen in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Für die Installation von Netzanschlüssen auf Seiten der Energiewirtschaft gibt es jedoch keinerlei Push-Funktion“, sagte Emmert auf der Münchner E-Mobilitäts-Messe Power2drive. Er schlage deshalb eine gesetzlich verankerte Mindestanschlussleistung im Stromnetz vor. Dies könne nach dem Einbau auch den Anschluss von Ladeinfrastruktur deutlich vereinfachen und die Elektromobilität vorantreiben.

Kein Antrag mehr beim Netzbetreiber

Wäre der Stromanschluss standardisiert für das Laden von E-Fahrzeugen nutzbar, entfiele für zahlreiche Verbraucher der zeitintensive Antrag auf Netzanschluss bei den Netzbetreibern, so die Argumentation Emmerts. Aus seiner Sicht soll die Grundversorgungspflicht aus §2 Absatz1 des Energiewirtschaftsgesetzes explizit um die Grundversorgung für Mobilität erweitert werden. (wa)

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