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Assistenzsysteme nehmen Autofahrern immer mehr Tätigkeiten ab. Spurhalte- oder Notbremsassistenten gehören mittlerweile fast zur Standardausstattung von Neuwagen. In Pilotprojekten wird längst mit autonomer Mobilität experimentiert – doch ein Fahrer, der die Verantwortung trägt, ist praktisch immer dabei. Das könnte sich aber ändern – und um darauf vorbereitet zu sein, hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf für autonome Mobilität vorgelegt.

Aus Sicht der Bundesregierung ist es nötig, über die im öffentlichen Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung führerloser Fahrzeuge hinauszugehen. Ziel ist, deren Regelbetrieb einzuleiten. Zunächst sollen autonome Fahrzeuge dafür in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können.

EU-Recht setzt noch Fahrer voraus

Es gibt im europäischen Recht keine Gesetzgebung, die das komplett autonome Fahren regelt. Zwar hat die EU 2018 eine Verordnung erlassen, die sich mit dem Thema beschäftigt, doch sie setzt in jedem Fall noch einen Fahrer voraus, der das Fahrzeug umfassend steuern kann. Für die Zwischenzeit bis zu einer europarechtlichen Harmonisierung soll der neue Gesetzentwurf geeignete Bedingungen für die Einführung des Regelbetriebs komplett autonomer Fahrzeuge schaffen.

Im Entwurf geht es noch nicht um Fahrzeuge der SAE-Stufe 5, die in jeder Fahrbahn- und Umgebungssituation auf öffentlichen Straßen komplett fahrerlos unterwegs sind. Im Fokus stehen Fahrzeuge analog zur SAE-Stufe 4 – das autonome Fahren in geeigneten Betriebsbereichen. Die Kraftfahrzeuge können führerlos verkehren und sich notfalls selbst in den risikominimalen Zustand versetzen, wenn sie an ihre Systemgrenzen gelangen. Es bleibt stets die Möglichkeit, die Fahrzeuge über einen externen Zugriff, etwa aus einer Leitstelle, zu deaktivieren oder nötige Ausnahmefahrmanöver freizugeben. Der Entwurf schreibt vor, dass das eine natürliche Person tun muss.

Einsatz im kommunalen Bereich

Dieses Gesetz eröffnet laut Entwurf Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen. Denkbar seien unterschiedliche Verwendungen im öffentlichen Personenverkehr innerhalb der Kommunen. Dort können mit kleineren und größeren Fahrzeugen verschiedene Angebote zur Personenbeförderung abgedeckt werden. Im kommunalen Bereich eröffnen sich auch Möglichkeiten für Dienst- und Versorgungsfahrten.

Einen weiteren wesentlichen Einsatzbereich bilden Anwendungsfälle in der Logistik. Dort kann etwa die Post- oder Dokumentenverteilung zwischen verschiedenen Standorten durch führerlose Kraftfahrzeuge vereinfacht und effizienter gestaltet werden. Daneben sind auch Betriebsshuttles, die den Mitarbeiterverkehr übernehmen, sowie auch Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- oder Pflegeheimen vorstellbar.

Genehmigung ist jetzt Bundesangelegenheit

Bislang war es so, dass zur Erprobung automatisierter und autonomer Systeme Ausnahmegenehmigungen auf Ebene der jeweils örtlich betroffenen Bundesländer nötig waren. Laut Entwurf ist künftig das Kraftfahrt-Bundesamt als zentral zuständige Genehmigungsbehörde vorgesehen. (wa)

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