Ein neues staatliches Programm fördert das Laden von Elektroautos mit Solarstrom. Im Topf sind bis zu 500 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte, bereits jetzt zeige sich ein enormes Interesse an der Förderung. Dennoch ist das Programm umstritten.
„Hunderte Anfragen erreichen uns dazu schon jeden Tag“, so Wissing. „Wir liegen also genau richtig mit dem Ansatz, ein Paket aus Photovoltaik-Anlage, Batteriespeicher und Ladestation zu fördern. So wird der selbst erzeugte Solarstrom optimal für das Laden des Elektroautos genutzt und ein maximaler Beitrag für den Klimaschutz im Verkehrsbereich erreicht.“
Anträge nach Windhundprinzip
Anträge können online bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Dabei gilt das „Windhundprinzip“: wenn der Fördertopf leer ist, ist er leer.
E-Autos sollen mit Strom aus einem hohen Anteil erneuerbarer Energien versorgt werden, heißt es in der Förderrichtlinie. Daher sollen möglichst viele E-Auto-Nutzer ihr Fahrzeug mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Den Eigennutzungsanteil erhöhen
Da Photovoltaik mittags am meisten Strom erzeugt, der Strombedarf der Haushalte aber morgens und abends Spitzenwerte erreicht, könne durch die Integration eines stationären Speichers der Eigennutzungsanteil für das Laden des eigenen Elektrofahrzeugs erhöht werden. Eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation verbessere zudem die Netzstabilität und verringere die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen.
Gefördert wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Laut Ministerium und KfW gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 10 200 Euro - für Eigentümerinnen und Eigentümern von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein E-Auto bestellt haben.
Der maximale Zuschuss von 10 200 Euro macht nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft rund ein Drittel der Gesamtkosten für die Kombination aus. Die Höchst-Fördersumme kann laut Ministerium aber nur erhalten, wer den Akku seines Fahrzeugs auch zum Entladen freigibt.
Haus ja, Wohnung nein
Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert: „Von dem neuen Förderprogramm profitieren nur Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden – also genau diejenigen, die eher mehr verdienen und bereits von anderen Förderungen profitiert haben, zum Beispiel von der E-Autokaufprämie. Die Förderung ist somit alles andere als sozial.“ Kritisch sei auch, dass Einfamilienhausbesitzer im Fokus stünden und Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen mit Stellplätzen die Förderung nicht in Anspruch nehmen könnten.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sagt, die Solarstromanlage auf dem Dach, eine Solartankstelle vor der Haustür und ein Solarstromspeicher im Keller bildeten ein „Dreamteam“. Bei der Förderung gebe es aber in Details Nachbesserungsbedarf. So empfiehlt der Verband, dass der geforderte Nachweis über das Vorhandensein eines E-Fahrzeuges nicht bereits bei Antragsstellung erbracht werden müsse.
Ein Sprecher des Verbands der Automobilindustrie sagte, damit die Transformation zur klimafreundlichen Mobilität gelinge, seien entsprechende Förderprogramme wichtig, die vor allem auch die Nutzung von E-Autos als mobile Speicher in den Mittelpunkt stellen. Der Förderbonus für bidirektionale Ladeeinrichtungen sei aber zu gering. (dpa/wa)



