Der Anteil von Autos mit alternativem Antrieb steigt.

Der Anteil von Autos mit alternativem Antrieb steigt.

Bild: © Wellnhofer Designs/stock.adobe.com

Ladesäulen, die ab Juli 2023 errichtet werden, müssen ein Kartenlesegerät besitzen. Diesem umstrittenen Regierungsvorschlag zur Änderung der Ladesäulenverordnung hat der Bundesrat zugestimmt. Energie- und Automobilbranche hatten bis zuletzt gegen die aus ihrer Sicht teure und überflüssige Einbaupflicht gekämpft und auf die Hilfe der Länder gehofft..

Die Regierungsverordnung sieht vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an der Anlage oder in deren unmittelbarer Nähe die Authentifizierung ermöglichen müssen. Außerdem müssen sie die Möglichkeit bieten, dass Kunden mit einem der gängigen Debit- und Kreditkartensysteme kontaktlos per Nahfeldkommunikation zahlen können.

Langwierig und teuer

Aus Sicht der Energieunternehmen und der Autohersteller setzt die Verordnung auf ein bis dahin veraltetes System. Die Ladesäulen müssen beispielsweise mit Möglichkeiten zur PIN-Eingabe ausgestattet werden. Schätzungen zufolge verteuert der Einbau von Kartenlesern die Ladesäulen um rund zehn Prozent. Außerdem sind sie eichrechtlich neu zu zertifizieren - was durchaus dauern kann. Die höheren Kosten müssten die Kunden tragen.

„Viel effizienter wäre es gewesen, konsequent auf kostengünstige, digitale und mobile Lösungen zu setzen“, ärgert sich Ingbert Liebing, Chef des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). „Jede zusätzliche Anforderung an die Betreiber verteuert und erschwert den Ausbau der Ladeinfrastruktur. In der Regel ist die Ladesäule noch ein Zuschussgeschäft. Kommunale Unternehmen, die die Hälfte der öffentlichen Ladeinfrastruktur betreiben, sind bereits in Vorleistung gegangen. Neue teure Auflagen führen nur dazu, dass mit den verfügbaren Mitteln weniger Ladesäulen gebaut werden.“

Ohnehin, so heißt es in der Energiebranche, würden 90 Prozent der Ladevorgänge vertraglich abgerechnet. Die übrigen „spontanen“ Ladevorgänge könnten über Apps und die gängigen webbasierten Zahlungssysteme wie Paypal abgewickelt werden. Selbst den Vorschlag ihrer eigenen Ausschüsse, die Zahlung über eine mobile Website ohne Anmeldezwang abzuwickeln, habe die Länderkammer abgelehnt, kritisiert Liebing.

Säulen informieren über Belegungsstatus

Weniger umstritten waren die weiteren Änderungen an der Verordnung. Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit soll es für Kunden leichter werden, freie Ladesäulen anzusteuern.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun verkünden. Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. (wa)

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