E-Mobilität

Keine Eile im Verfahren gegen Tesla

Der Autobauer darf seine Supercharger vorläufig weiter betreiben, auch wenn sie nicht geeicht sind. Gericht lehnt Antrag auf einstweilige Verfügung ab.
01.02.2023

Die Tesla-Supercharger sind nicht geeicht – trotzdem dürfen sie vorläufig weiter betrieben werden.

Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt, das nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100 000 Euro tragen muss.

Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nehmen…

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