Bild: © Tesla Inc.

Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt, das nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100 000 Euro tragen muss.

Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nehmen dafür häufig eine Pauschale.

Die Tatsachen sind seit längerer Zeit bekannt

Das Gericht sah keinen Bedarf für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren habe, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind. Bis zum Antrag seien rund eineinhalb Jahre vergangen, was deutlich gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen seien die Aufsteller und nicht Tesla verantwortlich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Wirelane-Eigner Constantin Schwaab hatte für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen Tesla angekündigt. (dpa/wa)

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