Ab dem zweiten Jahr sind Stromtarife mit Bonus oftmals teurer als Vergleichstarife. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Energie. Die bonusbedingte Einsparung im ersten Vertragsjahr wiegt die Mehrkosten im zweiten Vertragsjahr nicht auf.

Ab dem zweiten Jahr sind Stromtarife mit Bonus oftmals teurer als Vergleichstarife. Das zeigt eine Untersuchung des Marktwächters Energie. Die bonusbedingte Einsparung im ersten Vertragsjahr wiegt die Mehrkosten im zweiten Vertragsjahr nicht auf.

Bild: © Rike/pixelio.de

Am 3. Juni beschloss der Koalitionsausschuss, den Bundesanteil des Umweltbonus, der sogenannten Innovationsprämie, bis zum 31. Dezember 2021 zu verdoppeln: rein batterieelektrische Fahrzeuge werden demnach mit  bis zu 9000 Euro gefördert, für Plug-In-Hybride beträgt die maximale Förderung 6750 Euro.

Im Zuge der Änderung der Förderrichtlinie wurde auch festlegt, dass ab dem 8. Juli 2020 ein Antrag auf den Erhalt eines Umweltbonus mit Innovationsprämie nur dann gestellt werden darf, wenn das betreffende Fahrzeug nicht zugleich durch andere öffentliche Mittel gefördert wird.

Diverse andere Förderprogramme betroffen

Von dieser Regelung seien die Förderrichtlinie Elektromobilität und die Förderrichtlinien im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase 2 des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) sowie die bestehenden Förderprogramme „Erneuerbar Mobil“ und das „Sofortprogramm Saubere Luft“ sowie das geplante Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ betroffen“ des Bundesumweltministeriums betroffen.

Dies teilte Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium am 2. September auf eine schriftliche Anfrage des Grünen Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn mit.

Erhöhung des Umweltbonus auch ohne Kumulationsverbot wird geprüft

Das Kumulationsverbot war zuvor unter anderem vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen heftig kritisiert worden, welcher hierdurch den Vertrauensschutz verletzt sah. Auch das BMVI verwies darauf, dass Projekte, welche auf der Annahme einer Kumulierbarkeit von Mitteln aufbauten, nun wegzubrechen drohten.

Nun rudert das das BMWi zurück. „Derzeit prüft die Bundesregierung die Frage einer Erhöhung des Umweltbonus auch ohne Kumulationsverbot. Die Abstimmungen dazu werden in Kürze abgeschlossen“, teilte Nußbaum in der Antwort auf die Anfrage des Grünen Verkehrsexperten Kühn mit.

Programme sollen gut zusammenspielen können

„Das BMWi steht mit Ressorts im konstruktiven Austausch dazu, wo es Anpassungs- und Handlungsbedarf gibt. Es werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert mit dem Ziel, dass die verschiedenen Programme gut zusammenspielen können. Wir wollen gemeinsam eine gute Lösung finden“, unterstrich BMWi-Sprecherin Annika Einhorn gegenüber der ZfK. (hcn)

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