Kumulationsverbot des Umweltbonus könnte kippen

Das Bundeswirtschaftsministerium erwägt das Kumulationsverbot des Umweltbonus mit anderen E-Auto-Kaufprämien wieder zurückzunehmen.
Am 3. Juni beschloss der Koalitionsausschuss, den Bundesanteil des Umweltbonus, der sogenannten Innovationsprämie, bis zum 31. Dezember 2021 zu verdoppeln: rein batterieelektrische Fahrzeuge werden demnach mit bis zu 9000 Euro gefördert, für Plug-In-Hybride beträgt die maximale Förderung 6750 Euro.
Im Zuge der Änderung der Förderrichtlinie wurde auch festlegt, dass ab dem 8. Juli 2020 ein Antrag auf den Erhalt eines Umweltbonus mit Innovationsprämie nur dann gestellt werden darf, wenn das betreffende Fahrzeug nicht zugleich durch andere öffentliche Mittel gefördert wird.
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