Bild: © Tessol

Mehr Rechtssicherheit für den Aufbau und den Betrieb von Ladeinfrastruktur ist denn auch eine Kernforderung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), wie Verbandsvertreter am Donnerstag bei einem Presse-Workshop in Berlin unterstrichen. Dies betrifft sowohl das Mess- und Eichrecht als auch das Wohnungseigentumsrecht.

Schon seit 1. Januar 2015 gelten für öffentlich zugängliche und private Ladesäulen die Regelungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Erfasst sind nicht nur Elektrizitäts-, sondern auch Zeitmessgeräte, die bei der Lieferung von Strom zum Laden von E-Fahrzeugen zur Anwendung kommen. Doch bisher sind auf dem Markt keine entsprechenden Messeinrichtungen für DC-Schnellladesäulen verfügbar, weder für Neuanlagen, noch für die Nachrüstung der rund 2000 bestehenden Schnellladepunkte in Deutschland.

Am 31. März läuft eine Übergangsfrist aus

Deshalb haben die zuständigen Vollzugsbehörden in Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und der Industrie eine faktische Übergangsfrist bis zum 31. März 2019 gewährt, in welcher der Vollzug der Regelung durch die Eichbehörden unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt wird. Übergangsweise kann auch an DC-Ladesäulen unmittelbar vor der Umwandlung des Ladestroms in Gleichstrom mit AC-Zählern gemessen werden. Doch müssen die Betreiber den Kunden einen Abschlag von 20 Prozent auf den gemessenen Wechselstrom gewähren, damit sichergestellt ist, dass der Energieverlust bei der Umwandlung nicht zu Lasten der Verbraucher geht.

Ab 1. April gilt nun allerdings eine Umrüstpflicht auf DC-Zähler. Diese sind jedoch immer noch nicht am Markt verfügbar. Um zu verhindern, dass Ladesäulen abgebaut werden müssen, soll nun eine weitere Übergangsregelung helfen, auf welche sich Mitte Januar Vertreter des federführenden BMWi, des Bundesverkehrsministeriums, der Landeseichbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen sowie Hersteller und Betreiber einigten.

Weitere Übergangsregelung: Individuelle Nachrüstpläne

Demnach müssen nun ab April die Messgeräteverwender alle noch nicht eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur bei den Landeseichbehörden anzeigen. Diese erlassen dann nach einer Anhörung für jeden Betreiber einen individuellen Bescheid. Betreibern wird empfohlen, entsprechend individuelle Nachrüstpläne vorlegen. Ab Mai soll das BMWi dann mindestens halbjährlich eine Befragung der DC-Ladeinfrastruktur-Hersteller durchführen. Doch wann dann wirklich gesetzeskonforme DC-Zähler am Markt verfügbar sein werden ist derzeit noch offen. Der BDEW rechnet damit frühestens für die zweite Jahreshälfte.

Ein wesentlicher Grund, warum die gesetzlich geforderte Technik noch nicht am Markt vorhanden ist, liegt darin, dass die Mess- und Eichvorschriften in Deutschland besonders streng sind und auch im europäischen Ausland keine entsprechenden Regelungen greifen. Große Hersteller scheuten deshalb Investitionen nur für den deutschen Markt, so die Einschätzung des BDEW. Der Verband baut nun darauf, dass zumindest europäische Länder bzw. die EU nachziehen und sich am deutschen Beispiel orientieren. Doch ob und wann dies passiert, steht vorerst noch in den Sternen, wie bei dem Workshop deutlich wurde.

WEG-Novelle steht auch noch in den Sternen

Das Prinzip Hoffnung gilt auch für die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), um den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur zu erleichtern. Derzeit können Mieter und Wohnungseigentümer nur dann eine private Ladeinfrastruktur installieren, wenn der Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen. Wenn diese dies kritisch sehen und ablehnen, kann eine Installation nicht erfolgen.

Im Koalitionsvertrag von 2017 ist eine entsprechende Änderung des WEG vorgesehen und im Juni 2018 forderte der Petitionsausschuss des Bundestags dies einstimmig. Doch bisher ist eine entsprechende Gesetzesnovelle noch nicht auf den Weg gebracht. Der BDEW mahnt deshalb Handlungsbedarf an und fordert, die Errichtung privater Ladeinfrastruktur als wesentlichen Pfeiler der E-Mobilität zu erleichtern, beispielsweise indem man die Kosten bei Wohnungseigentümergemeinschaften nur denen zuordnet, welche die Ladesäulen tatsächlich nutzen. (hcn)

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