E-Mobilität

Landgericht kassiert Ladetarif-Klauseln von EnBW

Verbraucher müssen klar und verständlich informiert werden – und wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
16.09.2021

Autofahrer müssen vorm Laden erfahren, welche Kosten bei öffentlichen Ladesäulen auf sie zukommen.

Wer an einer Ladesäule sein Auto mit Strom lädt, muss unmittelbar vorm Laden klar und verständlich informiert werden, welche Kosten auf ihn zukommen. Weil das ihrer Ansicht nach bei EnBW-Ladetarifen nicht so ist, hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und Recht bekommen.

Das Landgericht Karlsruhe hat dem Energiekonzern sechs Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Stromtanken an Ladesäulen untersagt – und dabei einige bemerkenswerte Leitplanken aufgestellt. EnBW verteidigt sich unter anderem damit, dass die Klauseln seit Februar durch neue AGB ersetzt wurden.

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