E-Mobilität

Mehr Zeit für die Entflechtung bei Ladesäulen

Die Schonfrist für kleinere Netzbetreiber wurde verlängert. Aber auch, wer schon entflochten hat, sollte noch einmal prüfen, empfehlen die Experten Eike Westermann und Stefan Maier von KPMG.
27.02.2025

Strom- und Gasnetzbetreiber dürfen keine öffentlichen Ladesäulen betreiben. Eine Ausnahmeregelung für kleinere Unternehmen wurde bis 2026 verlängert.

Gastbeitrag von
Stefan Maier,
Rechtsanwalt, Steuerberater, Senior Manager
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
und
Eike Westermann,
Steuerberater, Fachanwalt für Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


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