E-Scooter könnten mit einigen Effizienzmaßnahmen die Klimabilanz der Städte entlasten.

E-Scooter könnten mit einigen Effizienzmaßnahmen die Klimabilanz der Städte entlasten.

Bild: © Leika Production/Adobe Stock

Aus Sicherheitsgründen dürfen in mehreren nordrhein-westfälischen Städten keine E-Tretroller mehr mitgenommen werden. Entsprechende Beschlüsse fassten unter anderem die Rheinbahn aus Düsseldorf, die SWB Bus und Bahn aus Bonn, die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen (Bogestra), DSW21 aus Dortmund oder die DVG aus Duisburg.

Die Unternehmen berufen sich dabei auf Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Denn im Ausland, aber auch in Hamburg war es zu Akkubränden bei den E-Scootern gekommen. Derzeit müssen die Hersteller dieser E-Tretroller nur sehr niedrige Sicherheitsanforderungen erfüllen, heißt es bei den Unternehmen. Das steigere die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes im Vergleich zu anderen Elektrofahrzeugen.

Im Detail unterscheiden sich die Regelungen in den Städten aber. Bei der Rheinbahn etwa dürfen ab 1. März 2024 bis auf Weiteres weder in Bussen noch in Bahnen E-Scooter mitgenommen werden. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn berge erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Ähnliches gilt für DSW21 aus Dortmund und DVG aus Duisburg.

Für Fahrgäste von SWB Bus und Bahn gilt das Verbot ebenfalls ab 1. März, aber nur für die Bahnen. In Bussen dürfen die E-Scooter noch transportiert werden, da hier im Ernstfall schneller evakuiert werden könne, heißt es in Bonn. Für die Fahrgäste der Bogestra tritt das Verbot erst zum 1. April in Kraft.

Nicht von diesem Verbot betroffen sind Pedelecs, E-Bikes, Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen. Grund dafür ist, dass deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen. (wa)

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