Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem Mindestquoten für öffentliche Aufträge bei der Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge festgelegt werden. Der Entwurf soll die EU-Richtlinie 2019/1161 „über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge“ umsetzen. Ziel ist, einen Nachfrageimpuls zu setzen. Dabei soll die öffentliche Verwaltung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Für Autos und leichte Nutzfahrzeuge sieht der Entwurf eine Quote von mindestens 38,5 Prozent vor. Für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 gilt bis 2025 eine Quote von zehn Prozent und von 2026 bis Ende 2030 eine Quote von 15 Prozent. Für Busse der Klasse M3 liegt die Quote bei 45 Prozent bis 2025 und bei 65 Prozent bis Ende 2030.
Es gibt auch Ausnahmen
Die Richtlinie sieht aber auch Ausnahmen vor. Sie gilt beispielsweise nicht für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge. Kettenfahrzeuge sind ebenfalls nicht betroffen.
Für den kommunalen Bereich ist eine weitere Ausnahme interessant: Sie betrifft „Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, die speziell für die Verrichtung von Arbeiten und nicht zur Güter- oder Personenbeförderung geeignet, konstruiert und gebaut wurden“. Dazu gehören insbesondere Straßeninstandhaltungsfahrzeuge, Fahrzeuge für Winterdienste sowie Reinigungs- und Pflegedienste, etwa Kehrmaschinen. Schwerpunkt der Fahrzeuge muss die Arbeitsverrichtung sein.
Auch Reisebusse fallen nicht unter die Richtlinie. Begründung: Aufgrund des geringen technischen Reifegrads von emissionsarmen und -freien Reisebussen, der relativ geringen Rolle der Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Marktsegment und ihrer spezifischen betrieblichen Anforderungen unterfallen Reisebusse nicht dem Anwendungsbereich der Richtlinie.
Es geht um Milliardensummen
Vor allem auf Länder und Kommunen dürften erhebliche Kosten zukommen. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist mit einer Summe zwischen 370 und 540 Millionen Euro angegeben. Zusätzlich entstehen Ländern und Kommunen einmalige Kosten innerhalb von zehn Jahren in Höhe von 1,62 Milliarden Euro, heißt es im Entwurf.
Die Regelungen gelten nicht nur für den Kauf, sondern auch für Leasing oder Miete von Fahrzeugen. (wa)



