E-Mobilität

Selbstverpflichtung der Roller-Anbieter ist zu wenig

Das Verwaltungsgericht Münster äußert sich zu wild abgestellten E-Scootern. Geklagt hat ein Verband der Sehbehinderten und Blinden.
15.02.2022

Für sehbehinderte Menschen können wild abgestellte Scooter zur Stolperfalle werden.

„Free Floating“ hört sich zunächst gut an: Einen E-Scooter ausleihen und einfach an irgendeiner Ecke der Stadt abstellen, wo ihn sich der nächste Kunde holen kann. Oft genug stehen die Fahrzeuge dann aber wild herum, blockieren Gehwege und werden zur Stolperfalle - vor allem für Menschen, die nicht oder nicht gut sehen können.

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen wollte nun per Gericht erreichen, dass die Stadt Münster den Scooter-Anbietern ein „Free Floating“-System untersagen soll. Die Sehbehinderten fühlen sich in ihrer Mobilität massiv beeinträchtigt. Als Folge der stationslosen…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In