Neues Dienstleistungsangebot bei den Stadtwerken Karlsruhe: Der mehrheitlich kommunale Versorger bietet künftig einen Elektromobilitäts-Check für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur im Miet- und Wohnungsbau an. Dabei können Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen die gebündelten Anfragen der Eigentümer und Mieter an das Unternehmen weiterreichen, wie die Stadtwerke in einer Presseerklärung mitteilen.
Der Check soll die Prüfung der vorhandenen Kapazität, die Einholung eines Angebotes beim Netzbetreiber über eine mögliche Erweiterung des Hausanschlusses, eine Vor-Ort-Begehung und Überprüfung der Infrastruktur enthalten. Anhand der vorgegebenen Daten soll dann ein Angebot erstellt werden.
Anschließend biete der Energieversorger die Installation der Ladevorrichtung an, optional mit Wartung und auf den Nutzer abgestimmter Abrechnung des Ladestroms. Der Service erfolge in Zusammenarbeit mit einem regionalen Handwerksbetrieb.
Neues Gesetz für Wohnungseigentum
Wohnungseigentümer und Mieter haben ab 1. Dezember 2020 einen Anspruch, auf ihrem privaten Parkplatz eine elektrische Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge zu installieren. Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) können Wohnungseigentümer und Mieter grundsätzlich verlangen, dass "privilegierte Maßnahmen" von den Miteigentümern respektive Vermietern zu gestatten sind. Dazu gehört auch der Einbau einer Lademöglichkeit.
Bei mehrgeschossigem Wohnungseigentum gibt es oftmals eine Vielzahl an Miteigentümern. In der Vergangenheit lag an dieser Stelle oft ein Realisierungshindernis für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Gesetz sah die Notwendigkeit einer 100-prozentigen Zustimmung aller Miteigentümer für Baumaßnahmen vor.
Absprache zwischen Eigentümern
Dieser Zustimmung bedarf es ab dem 1. Dezember 2020 nicht mehr. Trotzdem sei auch künftig eine Rücksprache innerhalb der Hausgemeinschaft sinnvoll, so die Stadtwerke Karlsruhe. Möchten mehrere Eigentümer eine Lademöglichkeit, so ließen sich Synergien in der Beratung, der Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur und der Umsetzung nutzen, heißt es. (jk)



