E-Mobilität

Tesla scheitert vor Gericht

Zeitweise gab es für das Topmodell Tesla S keine Umweltprämie, weil der Wagen zu teuer war. Der Hersteller zahlte selbst, bekommt das Geld aber nicht zurück.
30.04.2021

Für den Tesla S gab es zeitweise keine Umweltprämie, weil das Auto den Maximalpreis von 60.000 Euro überschritt.

Im Rechtsstreit um Umweltprämien für Elektroautos hat der US-Hersteller Tesla vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen scheiterte mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das für den Bund die Umweltprämie auszahlt.

Die Behörde hatte das Modell S im Herbst 2017 für einige Wochen von der Liste förderfähiger Autos gestrichen. Grund: Die gerade noch in den Förderrahmen von maximal 60.000 Euro Netto-Endpreis passende Basisversion war damals im Handel nicht erhältlich. Später wurde der Wagen wieder als förderfähig anerkannt.

Tesla hätte nichts erstatten müssen

Die Frankfurter Richter mochten in der Entscheidung des Bafa keinen Verwaltungsakt erkennen. Auch könne der Autohersteller keinen Schaden geltend machen. Tesla hatte rund 1000 Kunden die entgangene Umweltprämie von 2000 Euro erstattet, insgesamt also rund 2 Millionen Euro. Dazu sei das Unternehmen aber nicht verpflichtet gewesen, entschieden die Richter.

Sie wiesen gleichzeitig die Klagen zweier Tesla-Käufer ab, die sich dagegen gewehrt haben, dass das Bafa bereits gewährte Umweltprämien wieder zurückforderte. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden. (dpa/wa)