Tesla will Rückforderung der Umweltprämie für Kunden abfedern
Das Bundesamt beschloss, keine Umweltprämie an Käufer des Tesla Model S zu zahlen, die ihren Wagen vor dem 6. März 2018 erworben hatten. Es gehe um 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt worden sei - und rund 250 weitere, die zunächst zurückgestellt worden seien und nun abgelehnt würden.
Modell S ist zu teuer für E-Prämie
Hintergrund ist ein Streit zwischen der Behörde und dem US-Autobauer, dessen Modell S in der üblichen Oberklasse-Variante zu teuer ist für die Gewährung der E-Prämie. Laut den Regularien der Bafa gibt es den Bonus nur für lieferbare Wagen bis zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60 000 Euro. Tesla hatte zunächst zugesagt, das Auto auch ohne «Komfort-Paket» anzubieten und damit die Preisgrenze einzuhalten. Im vergangenen Herbst hatte die Bafa dann das Modell von der Liste der förderberechtigten Autos genommen, da es in der Basisversion gar nicht am Markt erhältlich gewesen sei.
Seitdem habe man mit den Amerikanern in Kontakt gestanden, um eine einvernehmliche Lösung für Tesla-Kunden zu erzielen, erklärte die Behörde nun. Eine Frist bis Anfang Juli habe der Konzern verstreichen lassen. Daher müsse nun die «Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen».
Tesla wirft Bundesregierung vor, Preisgrenze bewusst tiefer gesetzt zu haben
Tesla bestreitet, dass die Basisversion nicht lieferbar gewesen sei. Jeder in Deutschland habe sie bestellen können «und wir haben solche Autos an Kunden ausgeliefert». Tesla hatte der Bundesregierung bereits zuvor vorgeworfen, die Preisgrenze für die Umweltprämie absichtlich tief angesetzt zu haben, um Autos des Herstellers auszugrenzen. Deswegen habe man zeitweise eine Beschwerde bei der EU-Kommission erwogen - bis die Einigung auf eine Basisversion erzielt worden sei.
Die nun erfolgte Entscheidung des Bundesamts sei ungerechtfertigt, unfair gegenüber den Käufern und widerspreche den Zielen des Förderprogramms, kritisierte Tesla. Der Autobauer habe im Zusammenhang mit dem Streit bereits im April eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, berichtete die Tageszeitung «Die Welt» unter Berufung auf das Verwaltungsgericht Frankfurt.
Kunden bekommen Post der Bafa
Das Bafa teilte am Dienstag mit, betroffene Käufer eines Tesla S würden in den kommenden Wochen von der Behörde angeschrieben. Kunden, die nach dem Stichtag das Auto kauften, könnten indes die Prämie beantragen. Sie müssen aber neben dem Kaufvertrag auch eine Bestätigung einreichen, welche Teile des Komfortprogramms gesperrt beziehungsweise aktiviert seien, wie das Bafa bereits im März mitgeteilt hatte.
Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4000 Euro, für Hybridautos sind es 3000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller. (dpa/al)