Pro abgegebener kWh Strom an Elektroautos können Energieversorger und Ladepunktbetreiber künftig zusätzlich mit dem Treibhausgas(THG)-Quotenhandel 20 bis 60 Cent zusätzlich verdienen. So sehen es die kürzlich veröffentlichten Referentenentwürfe zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Treibhausgas- minderungsquote (§ 37 BImSchG) und der relevanten Verordnung (38. BImSchV) vor, heißt es in einer Pressemitteilung des Tech-Start-ups GreenTrax aus Kleve.
„Die Entwürfe des Bundesumweltministeriums sind für die Elektromobilität sehr vielversprechend“, sagt Benedikt Kirpes, Gründer und Geschäftsführer von GreenTrax. Das Jungunternehmen hat sich darauf spezialisiert, die Erlöse aus der THG-Minderungsquote für Elektromobilität zu erschließen. Über eine selbst entwickelte Plattform wickelt es unter anderem den THG-Quotenhandel für EWE, Innogy, Mark-E, die Stadtwerke Lüdenscheid und EnviaM ab.
"Neues Förderpotenzial für E-Mobilität"
Mit dem neuen Entwurf zur gesetzlichen Treibhausgas-Minderungsquote will das Bundesumweltministerium die EU-Ziele von 14 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr aus der EU Renewable Energy Directive (RED II) erreichen. Die weitreichenden Änderungen bringen neues Förder-Potenzial für Elektromobilität bei Energieversorgern, ist Kirpes überzeugt.
“Die Teilnahme lohnt sich jetzt auch schon für lokale Stromanbieter, beispielsweise Stadtwerke, die erst wenige öffentliche Ladepunkte betreiben”, so Kirpes. Der 33-jährige Wirtschaftsinformatiker mit Schwerpunkt Energieinformatik hat das Unternehmen, das mittlerweile fünf Mitarbeiter umfasst, vor einem Jahr gegründet.
Mit Hilfe der digitalen Lösungen des Start-ups und einer schlanken Abwicklung könnten bereits für kleinere Mengen hohe Zusatzerlöse erzielt werden, so das Unternehmen. GreenTrax verfolge dabei das nachhaltige Ziel, mehr erneuerbare Energien in den Verkehr zu bringen.
Fahrstrom kann vierfach auf THG-Emissionen angerechnet werden
Laut dem Gesetzesentwurf solle Fahrstrom zukünftig im Vergleich zu anderen Kraftstoffen vierfach auf die eingesparten THG-Emissionen angerechnet werden können. “Für EVU bieten sich mit dem Gesetzesentwurf große Chancen, aber auch Herausforderungen, die zügig anzugehen sind”, so der GreenTrax-Geschäftsführer weiter. Aktuell ließen sich mit der THG-Quote ungefähr 2 bis 4 Cent pro kWh für geladenen Strom an öffentlichen Ladepunkten zusätzlich verdienen.
„Ab nächstem Jahr steigt dieser Förderbetrag dann im Normalfall, also ohne Direktverbindung zu Erneuerbaren, auf bis zu 20 Cent“, verdeutlicht Kirpes. Bei einer durchschnittlichen Absatzmenge einer Ladestation von 6000 kWh seien das immerhin 1200 Euro im Jahr.
"Thema jetzt angehen"
Bei einer Direktverbindung mit erneuerbaren Energien ließen sich sogar 60 Cent pro kWh erzielen – also das Dreifache. „Wir empfehlen allen Energieversorgern, schnell zu handeln und das wichtige Thema für die kommenden Jahre jetzt anzugehen”, appelliert Kirpes.
Die so geschaffenen Anreize lieferten Stromanbietern zusätzliches Potenzial beim Betrieb von öffentlichen Ladestationen, etwa im Zusammenhang mit PV-Mieterstrom: Durch die Kombination von hoher lokaler Stromerzeugung und öffentlich zugänglichen Ladestationen könnten neue, innovative Geschäftsmodelle umgesetzt werden. “Dafür sind aber für die finale Version des Gesetzes noch einige Änderungen nötig, zum Beispiel die volle Anrechnung von erneuerbarem Strom beim Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz”, gibt er zu bedenken.
Potenzial bei nicht-öffentlichem Laden noch größer
Neben öffentlichen Ladestationen biete die THG-Quote auch Potenziale beim nicht-öffentlichen Laden. Gemeinsam mit GreenTrax können Stromanbieter die Elektroautos ihrer Kunden digital registrieren und diese als in Verkehr gebrachten Strom beim Umweltbundesamt anrechnen lassen. Dabei profitierten sowohl Stromanbieter als auch Kunde und setzten sich gemeinsam für mehr Klimaschutz ein.
Eine geplante Änderung dürfte hier für manche Energieversorger allerdings zur Herausforderung werden. Denn die Anpassung erlaube es jedem Betreiber von Ladepunkten, seine eingesparten THG-Emissionen selbst zu melden und zu handeln. Auch hier empfiehlt GreenTrax schnelles Handeln, bevor Andere auf die Idee kämen, die THG-Quoten von den privaten Stromkunden einzusammeln.
"Neue THG-Quote wenig ambitioniert"
GreenTrax unterstützt Stromanbieter nach eigenen Angaben bei der Nutzung des vollständigen Potenzials der Elektromobilität mit innovativen Lösungen in allen Kernbereichen der Elektromobilität: öffentliche Ladeinfrastruktur sowie private und gewerbliche Stromkunden mit E-Fahrzeugen. Trotz der neuen Möglichkeiten hat sich das Start-up aus Sicht des Klimaschutzes aber mehr von den Referentenentwürfen erhofft: “Insgesamt ist die THG-Quote leider wenig ambitioniert. Hier sollte auf jeden Fall nachgebessert werden, um die neuen EU Klimaschutzziele zu erreichen und bei der Elektromobilität eine Vorreiterrolle in der EU einzunehmen”, verdeutlicht Kirpes. (hoe)



