Bei Flächen für Ladeinfrastruktur bevorzugen Kommunen zu oft ihre eigenen Stadtwerke, lautet der Vorwurf des Bundeskartellamts.

Bei Flächen für Ladeinfrastruktur bevorzugen Kommunen zu oft ihre eigenen Stadtwerke, lautet der Vorwurf des Bundeskartellamts.

Bild: © fottoo/AdobeStock

Einer Studie zufolge wird der Umweltbonus zuweilen für gewinnbringende Exportgeschäfte missbraucht. Das stört den Bundesverband Elektromobilität (BEM). Der Verband hat daher einen Reformvorschlag vorgelegt. Er rät dabei in bestimmten Fällen zu einer Rückzahlungs-Verpflichtung.

Der Verband bezieht sich auf eine Studie des Center of Automotive Management (CAM). Demnach werden über zehn Prozent der Elektrofahrzeuge nach nur sechs Monaten ins Ausland verkauft. Vorher haben die Käufer aber den Umweltbonus kassiert. Das entspricht einer Fördersumme von ca. 240 Millionen Euro. Rechnet man die Prämien der Hersteller dazu, beläuft sich der Schaden laut CAM auf bis zu 360 Millionen Euro.

Nebeneffekt auf den Gebrauchtwagenmarkt

Wer künftig den Umweltbonus oder den Investitionskostenzuschuss kassiert, soll laut BEM-Idee eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Verkauft der Empfänger das eFahrzeug ins Ausland, muss er das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder vollständig zurückzahlen.

Der Verband will damit „kontrollierte Freiheit“ schaffen, die Elektromobilität und ihre Anwender „weiter zu fördern und das Geld zu schützen“, erklärte BEM-Vorstand Markus Emmert. Explizit erhofft sich der BEM auch einen weiteren Anschlusseffekt: Mit der Rückzahlungs-Verpflichtung, die den Export der Fahrzeuge ins Ausland unattraktiv macht, könne im Umkehrschluss auch der Gebrauchtwagenmarkt für eAutos deutlich aufgewertet werden. (wa)

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