E-Mobilität

Verband wehrt sich gegen Kartenleser-Pflicht

Das Bundeskabinett bringt die Novelle der Ladesäulenverordnung auf den Weg. Der Energieverband BDEW fürchtet aber neue Hürden für die Elektromobilität.
12.05.2021

Jede neue Ladesäule soll künftig mit einem Lesegerät für Kredit- und Debitkarten ausgestattet sein.

Neue Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Stromtankstellen einfacher und nutzerfreundlicher gestalten. Jede öffentlich zugängliche Säule muss dann ein Kartenlesegerät für Kredit- und Debitkarten haben. Mit dieser neuen Pflicht hat das Bundeskabinett die Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Aber für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht eine verbraucherfreundliche Lösung anders aus.

Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab 1. Juli 2023 erstmals in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In