E-Mobilität

VKU lobt Änderungen am Schnellladegesetz

Die Regelung sieht den Aufbau von 1000 Ladepunkten über Ausschreibungen vor. Die Zahl der Lose wurde dabei erhöht.
19.05.2021

Der Bund fördert den Bau von Schnellladesäulen.

Der Ausbau von Schnelllade-Infrastruktur wird künftig durch staatliche Zuschüsse gefördert. Das ist der Kern des neuen Schnellladegesetzes, das in dieser Woche verabschiedet werden soll. In einer Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags beschlossen die Fraktionen noch letzte Änderungen, die beim Verband kommunale Unternehmen auf Wohlwollen stoßen.

Im Entwurf heißt es, die Zuschüsse seien nötig, „solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann“. Das Gesetz setzt den Rahmen für den Aufbau von 1000 Schnellladepunkten. Geregelt wird der Ausbau über Ausschreibungen.

Chancen auch für mittelständische Stadtwerke

Die Regierungskoalition hat sich nun auf Änderungen am Regierungsentwurf geeinigt. Der VKU sieht darin „erhebliche Verbesserungen für die ausbauenden Stadtwerke“. Der Verband hat sich nach eigenen Angaben „intensiv in das Verfahren seit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzesentwurf im Februar eingebracht“.

Durch die Änderungen wird die Anzahl der bundesweiten Lose für Gebiete mit Schnellladestandorten von zehn auf achtzehn erhöht. Es werden nun auch unterschiedlich große Lose gebildet. Damit können sich auch mittelständische Stadtwerke bewerben und ihr technisches Knowhow für die Elektromobilität einbringen, heißt es beim VKU.

„Mit diesem Schnellladegesetz kommen wir bei der Elektromobilität wieder ein gutes Stück voran“, freut sich VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Die Koalitionsfraktionen haben aus unserer Sicht den ursprünglichen Regierungs-Entwurf erheblich verbessert. Viele Details der Ausschreibung waren noch offen. Das hätte den Ausbau ausgebremst. Und war Auslöser für massive Kritik“, so Liebing. (wa)