E-Golf von VW, künftig möchte der Autobauer sich auf E-Mobilität konzentrieren.

E-Golf von VW, künftig möchte der Autobauer sich auf E-Mobilität konzentrieren.

Bild: © Volkswagen

Bis vor das Oberlandesgericht Braunschweig schaffte es ein Mann, der Volkswagen den Einbau von Batterien in Elektroautos verbieten wollte. Stattdessen solle der Konzern auf Wasserstoff setzen, meinte er. Mit seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe musste sich dann sogar der Bundesgerichtshof befassen.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandgerichts Braunschweig entschied aber, dass man als einzelner Bürger einem Autohersteller nicht vorschreiben kann, wie Elektroautos zu bauen sind. Der Antragsteller wollte durch einstweilige Verfügung Volkswagen verbieten lassen, Elektroautos mit Batterien als Energiespeicher zu bauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden. Stattdessen solle die benötigte Energie im Auto durch wasserstoffbetriebene Generatoren erzeugt werden.

Ein Verbot wäre Sache des Gesetzgebers

Das Landgericht Braunschweig hatte schon in erster Instanz seinen Antrag zurückgewiesen; das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte diese Entscheidung nun. Die Beschwerde war allein schon deswegen unzulässig, weil er sie ohne einen Rechtsanwalt eingelegt hatte. Außerdem könne er laut OLG durch einen Zivilprozess nicht bestimmen, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Das beträfe im Ergebnis alle Autohersteller und falle damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verordnungsgebers.

Prozesskostenhilfe steht dem Antragsteller laut OLG nicht zu. Gegen diese Entscheidung wandte sich der Antragsteller mit einem weiteren Prozesskostenhilfeantrag, den auch der Bundesgerichtshof inzwischen zurückgewiesen hat. (wa)

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