Hamburg verbietet E-Scooter in U-Bahnen

Mit dem Elektroscooter in die U-Bahn – in Hamburg ist das künftig nicht mehr erlaubt.
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Künftig dürfen keine Tretroller mit Elektroantrieb mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Als Grund nennt die Hamburger Hochbahn
international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden von Akkus an E-Scootern mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Um diese Einzelereignisse zu bewerten, hatte die Hochbahn ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis: Das Risiko ist unter den speziellen Bedingungen des Hamburger U-Bahn-Systems zu hoch. Dort gibt es zahlreiche längere Tunnelstrecken, die U- Bahnen sind relativ eng und die Waggons der Baureihe DT4 sind abgegrenzt. Damit sei das Risiko zu hoch, dass Fahrgäste durch eine mögliche Rauchentwicklung gesundheitliche Schäden davontragen. Bis es eindeutige Sicherheitsstandsstands gibt, ist die Mitnahme von E-Scootern deshalb untersagt. Die Fahrgäste werden unter anderem durch Piktogramme an den Haltestellenzugängen über diese neue Regelung informiert.
Brände in London und Barcelona
Die Hochbahn verweist auf Fälle in Barcelona und London. Dort hatten sich E-Scooter selbst entzündet. Die Folge war eine enorme Rauchentwicklung und die Freisetzung gesundheitsgefährdender Schadstoffe. Sowohl Barcelona als auch London haben laut Hochbahn mittlerweile die Mitnahme von E-Scootern verboten.
Nach Informationen der Hochbahn arbeiten die zuständigen Stellen gemeinsam mit den Herstellern derzeit an einer entsprechenden DIN-Norm. Pedelecs und E-Rollstühle verfügen bereits über entsprechende Sicherheitsstands und seien deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Aufsitz-Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. (wa)

