ÖPNV

„JoeCar“ darf weitermachen

Baden-Württemberg verlängert Genehmigung für Carsharing-Projekte in Mannheim und Heidelberg.
07.08.2018

Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg hat grünes Licht für die Fortsetzung des Pilotprojekts „JoeCar“ der Stadtmobil AG gegeben. Damit können Mannheim und Heidelberg die 2013 und 2014 gestarteten Carsharing-Angebote aufrechterhalten.

Neben dem klassischen stationsbasierten Carsharing bietet die Stadtmobil Rhein-Neckar AG „free-floating Carsharing“ an. Die Fahrzeuge müssen dabei nicht an eine bestimmte Station zurückgebracht werden, sondern können in einem definierten Bereich der Stadt auf jedem freien Parkplatz abgestellt werden. Dazu ist aber eine Ausnahmegenehmigung des Landes nötig, weil der Bund die passenden Rechtsverordnungen für Bevorrechtigungen und Sondernutzungserlaubnisse auf der Grundlage des vor einem Jahr in Kraft getretenen Carsharinggesetzes noch nicht verabschiedet hat.

Das Land will Flächen an Haltestellen für Carsharing resevieren

Nachdem der Bund mit dem Carsharinggesetz grundsätzlich eine Sondernutzung an Bundesstraßen zugelassen hat, will Baden-Württemberg Carsharing auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen fördern. Durch die Schaffung reservierter öffentlicher Flächen für Carsharing, zum Beispiel in Nähe zu Bus- oder Bahnhaltestellen, könne die Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern erleichtert und so eine Lücke im Umweltverbund geschlossen werden. Das im Juli zur Verbändeanhörung freigegebene Straßengesetz wird dafür die Grundlage bilden.

Stadtmobil kooperiert nach eigenen Angaben mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, Rhein-Neckar Verkehr sowie den Stadtwerken in Heidelberg, Kaiserslautern und Viernheim. (wa)