Mit aktuelle Zahlen der Einwohnermeldeämter ließe sich der öffentliche Nahverkehr verbessern und auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausrichten. Doch die Nutzung von Meldedaten ist rechtlich extrem heikel. Das Forschungsprojekt „AktMel“ des Instituts für Informationssysteme der Hochschule Hof (iisys) hat sich des Themas angenommen.
Mit dem Online-Zugriff auf Daten der Einwohnermeldeämter können beispielsweise bestehende Buslinien bewertet werden. Wo gibt es weiteren Bedarf? Wie entsteht eine bessere Erreichbarkeit für die Bevölkerung? Sind mehr Haltestellen nötig und möglich? Haben vielleicht auch spezielle Angebote für verschiedene Altersgruppen Sinn?
Probleme vor allem im ländlichen Bereich
Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderte Vorhaben zeigt, wie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) unter Einbeziehung aktueller Einwohnermeldedaten verbessert und das Angebot stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse ausgerichtet werden kann. Der Zugriff auf die anonymisierten und pseudonymisierten Daten erfolgt dabei konform zu den geltenden Datenschutz- und Meldegesetzen.
Insbesondere in ländlichen Regionen sind die Menschen nach wie vor stark auf das Auto angewiesen. Der ÖPNV ist in schwächer besiedelten Gebieten wirtschaftlich meist defizitär und – als Folge oder gegenseitige Wechselwirkung - mangelhaft ausgebaut. Um dem entgegenzuwirken hatte die Hochschule Hof zusammen mit dem Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) das Forschungsprojekt „Online-Zugriff auf aktuelle Daten der Einwohnermeldeämter (AktMel)“ gestartet. Dieses Projekt ist nun abgeschlossen.
Das Meldegesetz setzt enge Grenzen
Die Herausforderung des Forschungsprojekts: Es gibt derzeit noch keine effiziente und rechtskonforme Möglichkeit, um automatisiert auf Meldedaten für die Planung von Infrastrukturen zuzugreifen. Das liegt insbesondere daran, dass nach dem derzeitigen bayerischen Melderecht eine Abfrage von Meldedaten für eine Vielzahl von Personen nicht zulässig ist. Eine wichtige Herausforderung ist dabei, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen vermieden werden.
„AktMel“ schafft nach Angaben aus Hof nun eine Lösung, die allen rechtlichen Anforderungen an die Anonymisierung und Pseudonymisierung der Daten gerecht wird. Die Adressen der Meldedaten werden auf geographische Koordinaten abgebildet und daraus die Anzahl der Personen für die Zellen eines Gitters abgeleitet. Der Rückschluss auf Informationen zu einzelnen Personen wird verhindert. Das System stelle sicher, dass datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden und Anfragende auch Ergebnisse erhalten, falls sich Teile der Meldedaten nicht anonymisieren lassen.
Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung wird die Nutzung von Meldedaten für Planungszwecke allen Gebietskörperschaften in Bayern eventuell noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen. (wa)



