Wer einsteigt, schließt einen Vertrag

Der "Beförderungsvertrag" beginnt beim Einstieg – ob mit oder ohne Ticket.
Wenn ein Fahrgast in einen frei zugänglichen Zug einsteigt, bekunden sowohl er als auch Verkehrsunternehmen ihren deckungsgleichen Willen, ein Vertragsverhältnis einzugehen. Mit dieser Feststellung hat der Gerichtshof der Europäischen Union begründet, dass auch ein "Beförderungsvertrag" zwischen Kunde und Eisenbahnunternehmen geschlossen wird, wenn der Fahrgast keine Fahrkarte kauft.
Abgestufte Sanktionen
Der Entscheidung lag ein Fall aus Belgien zugrunde. Gemäß ihren Beförderungsbedingungen hat das belgische Verkehrsunternehmen NMBS drei Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs…
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