ÖPNV

Wer einsteigt, schließt einen Vertrag

Wenn ein Zug frei zugänglich ist, gilt der Beförderungsvertrag – ob mit oder ohne Fahrkarte.
11.11.2019

Der "Beförderungsvertrag" beginnt beim Einstieg – ob mit oder ohne Ticket.

Wenn ein Fahrgast in einen frei zugänglichen Zug einsteigt, bekunden sowohl er als auch Verkehrsunternehmen ihren deckungsgleichen Willen, ein Vertragsverhältnis einzugehen. Mit dieser Feststellung hat der Gerichtshof der Europäischen Union begründet, dass auch ein "Beförderungsvertrag" zwischen Kunde und Eisenbahnunternehmen geschlossen wird, wenn der Fahrgast keine Fahrkarte kauft.

Abgestufte Sanktionen

Der Entscheidung lag ein Fall aus Belgien zugrunde. Gemäß ihren Beförderungsbedingungen hat das belgische Verkehrsunternehmen NMBS drei Fahrgäste, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs…

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