Früher wurde durch Sägewerke und Mühlen die Wasserkraft noch viel häufiger genutzt als jetzt.

Früher wurde durch Sägewerke und Mühlen die Wasserkraft noch viel häufiger genutzt als jetzt.

Bild: © Stadtwerke Münster

Mit einer Studie zu den positiven Auswirkungen der Kleinen Wasserkraft will der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) auf die Wichtigkeit der kleinen Erzeuger hinweisen. Unter Kleiner Wasserkraft versteht man Wasserkraftwerke bis etwa 1000 kW; es gibt rund 7000 Anlagen davon in Deutschland, wobei die meisten in Süddeutschland lokalisiert sind. Allein 4200 Anlagen werden in Bayern betrieben. Die Gesamtleistung liegt bei etwa 650 MW.

„Die Kleine Wasserkraft verringert die Kosten für den Netzausbau und stabilisiert die Netze“, sagte Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) bei der Vorstellung der Studie. Das Gutachten wurde von Markus Zdrallek, Leiter des Lehrstuhls für Elektrische Energieversorgungstechnik der Bergischen Universität Wuppertal erarbeitet. In einem Szenarienvergleich zeigte Zdrallek auf, dass die Netzausbaukosten ohne kleine Wasserkraftanlagen um 750 Mio. höher lägen und weitere Netzdienstleistungen im Wert von 250 Mio. Euro verloren gingen. Schließlich könne die Wasserkraft die fluktuierenden Energieträger wie Wind- und Sonnenenergie ausgleichen. Zudem könnten Wasserkraftanlagen Systemdienstleistungen wie Schwarzstartfähigkeit oder Blindleistung erbringen.

BDW: Den Ausbau der Kleinen Wasserkraft fördern

„Damit die kleine Wasserkraft diese Vorteile ausspielen kann, sollte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Rahmenbedingungen schaffen, die den Erhalt und den Ausbau der kleinen Wasserkraft sichern“, erklärte Lang. So sollte ein langjähriges Förderprogramm in Höhe von 30 Mio. Euro pro Jahr über zehn Jahre aufgelegt werden, um die ökologische Modernisierung der Anlagen voranzutreiben. Gestrichen werden sollte die Degression, da die kleinen Anlagen über ökologische Auflagen ohnehin im Verhältnis stark belastet werden.

Eine solche Auflage ist die Wasserrahmenrichtlinie. Anlagenbetreiber werden aufgefordert, Fischaufstiege und -abstiege einzurichten. Solche Elemente sind gerade für kleine Anlagen sehr kostenintensiv, da beispielsweise für 150 kW-Anlagen etwa 100 000 Euro für den Bau investiert werden müssen.

"Fischschwund hat andere Ursachen"

Nicht zufrieden ist der BDW mit der Situation, dass den Wasserkraftbetreibern immer die Schuld für der Fischschwund in den Flüssen und Bächen in die Schuhe geschoben wird. „Das hat andere Ursachen“, betonte BDW-Vorstandsmitglied Gerhard Eckert. Schließlich komme über das Oberflächenwasser sehr viele andere zum Teil schädliche Substanzen aus den Feldern, Äckern und Straßen in die Flüsse. Dies kann nun Reifenabrieb im Falle von Straßen sein oder Dünger im Fall der Äcker.

Statistisch gesehen komme eine Wasserkraftanlage auf 33 Flusskilometer. Für den Fischschwund wurden bislang nur die Wasserkraftwerke verantwortlich gemacht, doch die Einträge – statistisch gesehen ­– auf den 33 Kilometer zwischen zwei Anlagen werden nicht berücksichtigt, beschwerte sich Präsident Lang. Als positiv bewertete Lang nun das Vorgehen des bayerischen Umweltministeriums, das in den nächsten zwei Jahren diesen Sachverhalt näher untersuchen will.

Das Vorschreiben von Mindestwassermengen kann das Aus für Anlagen bedeuten

Keine gute Maßnahme  für die Kleine Wasserkraft sei auch das Vorschreiben von Mindestwassermengen in Flüssen, wie es jetzt in Hessen per Erlass erfolgt sei. Dagegen werde derzeit geklagt. Setzten sich solche Maßnahmen deutschlandweit durch, so könne dies das Aus für viele Anlagenbetreiber sein, so Eckert.

Der BDW fordert ferner, dass die Systemdienstleistungen, die Wasserkraftwerke erbringen können, angemessen vergütet werden. Hierfür sollten die Regelungen weiter an die Bereitstellung durch erneuerbare Energien anpasst werden. Zudem sollte das Umlagen- und Abgabensystem reformiert werden und die bürokratischen Barrieren und finanziellen Belastungen für die verbrauchsnahe Eigen- oder Direktversorgung mit Wasserkraftstrom abgebaut werden. Und schließlich sollten die Umsetzungsfristen für die ökologische Modernisierung von Wasserkraftanlagen an die Möglichkeiten der Anlagenbetreiber angepasst und die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. (al)

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