Deutschland

EEG-Umlage sinkt auf 6,405 ct/kWh

Steigende Börsenstrompreise und niedrigere Kosten für Neuanlagen sind die Hauptgründe für die zweite Reduktion in Folge. Die neue Offshore-Netzumlage hingegen verzehnfacht sich im Vergleich zur bisherigen Offshore-Haftungsumlage.
15.10.2018

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für 2019 auf 6,405 ct/kWh (aktuell sind es noch 6,792 ct/kWh, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) festgesetzt. Damit sinkt die Vergütung für den nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz geförderten Strom um knapp sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Umlage geht damit zum zweiten Mal in Folge zurück. Bereits seit 2014 befindet sie sich auf einem stabilen Niveau, und das obwohl gleichzeitig die über das EEG geförderte Strommenge um mehr 50 Prozent gestiegen ist, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Hoher Stand des EEG-Umlagekontos

Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung schreibt die Bonner Aufsichtsbehörde den EEG-Reformen der vergangenen Jahre zu, diese hätten die Kostenentwicklung sehr gedämpft. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen hätten sich die Förderkosten für neue Erneuerbare-Energien(EE)-Anlagen vergünstigt. Maßgeblich zum Rückgang der Umlage hätten weiterhin vor allem die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise beigetragen. Ein weiterer positiver Effekt ist der hohe Stand des EEG-Umlagekontos, der per 30. September 3,65 Mrd. Euro betrug.

Für das Jahr 2019 erwarten die Übertragungsnetzbetreiber einen weiteren Zubau von EE-Anlagen im Umfang von etwa sechs GW. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien werde um 13 TWh auf 217 TWh steigen, der Gesamtzahlungsanspruch aller Betreiber von EEG-Anlagen wird auf 33,1 Mrd. Euro taxiert. Gleichzeitig werden Vermarktungserlöse in Höhe von 7,8 Mrd. Euro an der Strombörse für den erneuerbaren Strom erwartet.

Offshore-Netzumlage steigt deutlich an

Zeitgleich haben die Übertragungsnetzbetreiber heute auch die Offshore-Netzumlage für 2019 (bisher Offshore-Haftungsumlage) bekannt gegeben. Diese erhöht sich auf 0,416 ct/kWh (2018: 0,037 ct/kWh). In die Offshore-Netzumlage fließen ab dem kommenden Jahr auch die Kosten für die Anbindung der Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ein. Grundlage ist das im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Netzentgeltmodernisierungsgesetz. Die bisherige Offshore-Haftungsumlage umfasste die Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen. (Die Reaktionen der Verbände lesen Sie hier.) (hoe)