Deutschland

Gewässerschutz: NRW stellt neue Düngemittelverordnung zur Diskussion

Die Nitratbelastung in den Gewässern Nordrhein-Westfalens soll sinken. Daher wird die Landesdüngeverordnung neu aufgelegt. Der Entwurf ist jetzt zur Anhörung an die Verbände geleitet worden.
05.11.2018

Neue Düngemittelverordnung vorgelegt: NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung zur Stellungnahme an Umwelt- und Landwirtschaftsverbände versandt. „Auch wenn sich die Situation vielerorts verbessert hat, zeigt eine teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers, dass wir den Düngemitteleinsatz weiter reduzieren müssen“, so die Ministerin dazu. Die neue Düngeverordnung soll damit über bestehende Maßnahmen hinausgehen.

Ein im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenes, novelliertes Regelwerk zum Düngemitteleinsatz wird die neue Verordnung ergänzen. Für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, sollen zusätzliche, verschärfte Regeln gelten. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger, längere Sperrfristen für Grünland sowie die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle.

Neue Pflichten dienen der Verbesserung der Ökobilanz

Künftig sollen zudem die jährlichen Nährstoffbilanzen, die die Betriebe erstellen, zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. „Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen, sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren“, stellt Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland.

Neben einer effektiven Umsetzung des Ordnungsrechts setzt die Ministerin vor allem auf eine umfassende, gewässerschutzorientierte Beratung, auf Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft über die bestehenden Kooperationen in Trinkwasserschutzgebieten hinaus. Das von ihr für das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium vorgegebene Ziel ist es, dass die Landesverordnung Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten kann. (sig)