Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die AKW-Betreiber mit 2,5 Mrd. Euro entschädigt. Damit könnte die Klagewelle ein Ende finden.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der die AKW-Betreiber mit 2,5 Mrd. Euro entschädigt. Damit könnte die Klagewelle ein Ende finden.

Bild: © Animaflora PicsStock/AdobeStock

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes beschlossen. Der Vorschlag kam aus dem Hause der Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Er sieht einen finanziellen Ausgleich für die Betreiber von Atomkraftwerken (AKW) vor. Er entwertet Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung, teilt das Bundesumweltministerium mit. Schulze hatte bereits Anfang März angekündigt, dass Deutschland um eine Vergleichszahlung nicht drum herum kommen würde.

Darüber hinaus hat das Kabinett zugestimmt, dass ein begleitender Vertrag mit den AKW betreibenden Energieversorgern unterzeichnet wird. Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Zahlung eines finanziellen Ausgleichs verständigt. Die nun beschlossene Novelle regelt die Ausgleichsansprüche der EVU. Deutschland zahlt einen Ausgleich in Höhe von insgesamt etwa 2,5 Mrd. Euro. Im Einzelnen erhält Vattenfall 1,425 Mrd. Euro, RWE 880 Mio. Euro, EnBW 80 Mio. Euro und E.ON/PreussenElektra  42,5 Mio. Euro. Der Ausgleich wird gewährt vor allem für in konzerneigenen Atomkraftwerken unverwertbare Elektrizitätsmengen (RWE und Vattenfall) – insgesamt etwa 2,3 Mrd. Euro - und für entwertete Investitionen in die vom Deutschen Bundestag zurückgenommene Laufzeitverlängerung (EnBW, E.ON/PreussenElektra und RWE).

Rechtsstreitigkeiten enden

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Atomausstieg am 6. Dezember 2016 im Wesentlichen bestätigt, jedoch festgestellt, dass ein solcher Ausgleich dem Grunde nach erforderlich ist. Zwischen den Beteiligten herrschte Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, die nun beigelegt werden können.

Schulze sagt zu der Entscheidung: "Der gemeinsame, beschleunigte Atomausstieg von 2011 war ein historischer Durchbruch. Er sorgte für einen großen Sicherheitsgewinn, für die Vermeidung erheblicher Atommüllmengen und einen gemeinsamen Neustart für eine Lösung des Atommüllproblems." Mit dem beschleunigten Atomausstieg habe Deutschland Planbarkeit und Verlässlichkeit auf dem Energiemarkt geschaffen und den Weg frei gemacht für Strom aus Wind und Sonne. "Der Atomausstieg schreitet planmäßig voran, die letzten AKW werden bis spätestens Ende 2022 abgeschaltet", so die Bundesumweltministerium zum jetztigen Stand. Es sei gut, dass wir nun "endlich auch einen Schlussstrich" unter die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen zögen. "Dies geschieht zu einem Preis, der deutlich unter den ursprünglichen Vorstellungen der Energieversorger liegt."

Energieversorger sollen sämtliche Klageverfahren fallen lassen

Weitere Details der Verständigung regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag. Die EVU verpflichten sich, sämtliche anhängigen Klageverfahren zu beenden und auf Klagen oder Rechtsbehelfe gegen die Ausgleichsregelung zu verzichten. Auch das internationale Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington ist davon umfasst.

Das Gesetz wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Es soll wie auch der öffentlich-rechtliche Vertrag am 31. Oktober 2021 in Kraft treten. Anhängige Klageverfahren werden bis zu diesem Datum ruhend gestellt. Der Kabinettsentwurf ist hier einsehbar.  (gun)

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