Das Kernkraftwerk Grohnde (KWG) befindet sich in der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont. Es gehört zu fünf Sechsteln dem Eon-Konzern und zu einem Sechstel den Stadtwerken Bielefeld. Die elektrische Nettoleistung liegt bei 1360 MW.

Das Kernkraftwerk Grohnde (KWG) befindet sich in der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont. Es gehört zu fünf Sechsteln dem Eon-Konzern und zu einem Sechstel den Stadtwerken Bielefeld. Die elektrische Nettoleistung liegt bei 1360 MW.

Bild: © Preußenelektra

Die Bundesregierung hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den beschleunigten Atomausstieg geeinigt. Der Karlsruher Energiekonzern EnBW soll rund 80 Millionen Euro bekommen.

Wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Wirtschaft von Freitag hervorgeht, sollen die Konzerne RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und EnBW zusammen 2,43 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte am Donnerstagabend über die Einigung berichtet, die aber zunächst von offizieller Seite nicht bestätigt wurde.

Die größte Summe geht an Vattenfall

Nach den nun offiziell verkündeten Zahlen soll Vattenfall mit 1,425 Milliarden Euro den größten Teil der Entschädigung erhalten. 880 Millionen Euro sind für RWE vorgesehen, 42,5 Millionen Euro gehen an Eon/PreussenElektra. Wie der Chef der EnBW-Kraftwerksparte, Jörg Michels, sagte, müssten die Konzerngremien noch zustimmen. Zudem sei noch eine Gesetzesänderung nötig.

"Das ist eine konservative Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die für uns letztlich akzeptabel ist", kommentierte die Vattenfall-Chefin Anna Borg in einer Pressemitteilung. RWE  bewertete die "jetzt gefundene Verständigung" als wichtigen Schritt, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten herzustellen". Auch der Eon-Konzern begrüßte das erzielte Ergebnis. Mit diesem könne der Ausstieg aus der Kernenergie verfassungskonform umgesetzt werden, hieß es. 

SW Bielefeld prüfen Auswirkungen

Auch die Stadtwerke Bielefeld - der Kommunalversorger hält 16,7 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft des AKW Grohnde - begrüßten die Einigung von Bundesregierung und Energiekonzernen. "Wir werden allerdings noch etwas Zeit brauchen, um die Auswirkungen auf die Stadtwerke Bielefeld zu prüfen und abschließend bewerten zu können", sagte Geschäftsführer Rainer Müller.

Die Eon-Tochter Preussen Elektra hat aufgrund der aktuellen Vereinbarung die Möglichkeit, die Reststrommengen aus ihren Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel auch im Kernkraftwerk Grohnde zu verstromen. Diese Reststrommengen werden benötigt, um das Kernkraftwerk Grohnde bis zu dessen Stilllegung am Ende des Jahres 2021 betreiben zu können, und müssen eingekauft werden. 

Bielefeld verkauft Strom aus Grohnde über Großmarkt

Pro Jahr beziehen die Stadtwerke Bielefeld laut eigenen Angaben durchschnittlich 1.750 Gigawattstunden aus Grohnde. Der Strom werde über einen Dritten direkt am Großhandelsmarkt verkauft. Bielefeld erhalte damit keinen direkten Strombezug aus dem Kernkraftwerk Grohnde, heißt es.

Mit der nun getroffenen Vereinbarung geht ein zehn Jahre langer Rechtsstreit zu Ende. Der Anspruch auf Entschädigung war den Konzernen durch den überraschenden Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie im Jahr 2011 entstanden. Mit der Kehrtwende nach dem Reaktorunglück von Fukushima, das sich am 11. März zum zehnten Mal jährt, hatte die damalige Bundesregierung die erst wenige Monate zuvor beschlossenen Laufzeitverlängerungen zurückgenommen und feste Abschalttermine für die Atommeiler festgelegt.

Bundesverfassungsgericht sprach Betreibern Ausgleich zu

Dadurch entstand den Betreibern ein Schaden, für den es einen Ausgleich geben müsse, urteilte im Jahr 2016 auch das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Der vierte große Versorger EnBW teilte die Rechtsauffassung der anderen Energiekonzerne zwar, klagte allerdings nicht selbst, weil er fast vollständig in öffentlicher Hand ist.

Eine 2018 beschlossene Gesetzesänderung kassierte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr nach einer Klage von Vattenfall und verlangte eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen für die Kraftwerksbetreiber. Die Grundlage für Entschädigungszahlungen sei so nicht zumutbar, befanden die Karlsruher Richter.

Den Angaben nach dienen die Zahlungen einerseits einem Ausgleich für Reststrommengen, die die Unternehmen durch die frühere Abschaltung der Anlagen nicht mehr erzeugen können. Das gelte für Vattenfall und RWE. Andererseits handele es sich um einen Ausgleich für umsonst getätigte Investitionen - was unter anderem EnBW betreffe. (dpa/hoe)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper