Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU).

Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU).

Bild: © Holger Hollemann/dpa

Eine Änderung der Bundesgesetzgebung verbietet seit 2016 diese Art der Gasgewinnung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten wie Schiefer- oder Tongestein, zu wissenschaftlichen Zwecken darf es jedoch bundesweit vier Probebohrungen geben, wenn die betroffenen Bundesländer zustimmen.

"Es gibt eine klare Aussage der niedersächsischen Landesregierung, dass mit uns unkonventionelles Fracking nicht zu machen ist", sagte Althusmann am Mittwoch im Landtag in Hannover. Er widersprach dem Eindruck, es gebe bei diesem Thema Differenzen mit Umweltminister Olaf Lies (SPD).

Irritationen wegen Antwort auf Anfrage der Grünen

Die vorherige rot-grüne Landesregierung hatte beschlossen, eine Probebohrung nicht zuzulassen. In einer Antwort der jetzigen Regierung auf eine Anfrage der Grünen hatte es jedoch geheißen, diese pauschale Ablehnung sei rechtlich fragwürdig. Dies war so interpretiert worden, dass das Wirtschaftsministerium in Hannover Testbohrungen nicht mehr grundsätzlich ausschließt. (hil/dpa)

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