Großer Aufschlag für den Netzausbau: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts) stellt seinen Aktionsplan Stromnetz vor. Im Hintergrund: Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Großer Aufschlag für den Netzausbau: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (rechts) stellt seinen Aktionsplan Stromnetz vor. Im Hintergrund: Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Bild: © Rolf Vennenbernd / dpa

„Wir haben nicht mehr viel Zeit. Wir müssen jetzt einen Aufschlag machen und der muss seriös sein“, kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag in der Bundesnetzagentur seinen Aktionsplan Stromnetz an. Kern des Plans: Anstelle des bisherigen Monitorings, dass die Verzögerungen nur dokumentiert habe, soll es ab sofort ein vorausschauendes Controlling für alle Netzvorhaben mit regelmäßigen Treffen von Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Bundesnetzagentur, Ländern und Netzbetreibern geben.

Bei den Treffen sollen die konkreten Hindernisse und Risiken für den Zeitplan identifiziert und mögliche Gegenmaßnahmen diskutiert werden. Im Ergebnis werden dann Zielvereinbarungen mit klaren Verantwortlichkeiten und Meilensteinen zur Umsetzung festgelegt. „Die Akteure kommen an einen Tisch und es wird geklärt: Wer hat bis wann, was zu tun“, sagte Altmaier.

„Zielvereinbarungen werden überprüft“

Die ständige Erfolgskontrolle des Netzausbaus soll mehrere Ebenen umfassen und alle sechs Monate erfolgen. In diesem zeitlichen Abstand wird es regelmäßig einen Bericht der Bundesnetzagentur geben, Gespräche des BMWi mit den Akteuren auf Fachebene sowie einen Netzgipfel von Altmaier mit den Länderministern. Bei jedem Termin werde überprüft, ob die Zielvereinbarungen umgesetzt wurden, zudem werden neue Ziele vereinbart.

Altmaier kündigte für den 20. September den ersten Netzgipfel an, zu dem alle für den Energiebereich zuständigen Landesminister eingeladen werden sollen. Der Energieminister bekräftigte zudem die Absicht, den Entwurf für ein neues „Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0“ noch im Herbst vorlegen zu wollen. Die Kernbotschaften des Gesetzes haben es durchaus in sich und dürften bei der Umsetzung der Projekte vor Ort für Reibungspunkte sorgen.

Alternativplanungen beschränken

So sollen bei kleineren Maßnahmen wie Umbeseilungen schnelle Anzeige- statt Genehmigungsverfahren möglich werden. Bei einem Neubau auf bestehender Trasse soll das Planungsverfahren verschlankt werden, etwa durch den Verzicht auf die Bundesfachplanung bei Netzverstärkungen. Weiterhin ist geplant, das Vorschlagsrecht der Länder für zeitraubende Alternativplanungen zu beschränken. Mit einer vorausschauende Strategie etwa durch das Verlegen von Leerrohren könne zudem ein höherer Transportbedarf in laufenden Verfahren noch berücksichtigt werden, heißt es weiter. Schließlich will das Ministerium den vorzeitigen Baubeginn einer Trasse ermöglichen, bevor „der letzte Meter der gesamten Trasse genehmigt ist“.

Reicht dieses administrative Maßnahmenbündel für einen echten Durchbruch aus? „Bisher gab es einen solchen Netzausbauplan in dieser Konkretheit nicht“, erklärte Altmaier. Zudem habe sich die Bundespolitik dieser entscheidenden Aufgabe der Energiewende bisher nicht gestellt. „Der Netzausbau war bisher nicht Chefsache. Das hat dazu geführt, dass sich viele allein gelassen fühlten“, so der Ressortchef. Er wolle darauf drängen, dass auch alle Wirtschaftsminister der Länder den Netzausbau „zur Chefsache“ erklärten, erklärte Altmaier zum Auftakt seiner dreitägigen „Netzausbaureise“ durch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

EnLAG-Projekte hinken hinterher

Beim lahmenden Netzausbau spielen die Länder durchaus keine gute Rolle. Beim Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) von 2009, dem so genannten Startnetz, fallen 22 Vorhaben in die Zuständigkeit der Länder. Die Projekte sollten eigentlich spätestens 2015 fertiggestellt sein, von den 1800 Kilometern sind aber bis heute weniger als die Hälfte startbereit. Die derzeitige Schätzung geht von knapp 70 Prozent bis zum Jahr 2020 aus.

Aus dem Ende 2015 novellierten Bundesbedarfsplangesetz, bei dem der Vorrang der Erdverkabelung festgelegt wurde, ergibt sich ein Leitungsbedarf in Bundes- und Länderzuständigkeit von rund 5900 Kilometern. Davon entfallen aber etwa 3050 Kilometer auf Maßnahmen der Netzverstärkung. Von diesen 5900 Kilometern sind bisher 600 genehmigt und 150 Kilometer realisiert.    

Homann: Redispatchkosten könnten explodieren

„Das Thema zur Chefsache zu erklären und alle Akteure ins Boot zu holen, das ist für mich ein Durchbruch“, sagte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Altmaier. Der Chefregulierer betonte, der Bedarf des Netzausbaus werde durch die Vorgabe der EU-Kommission, die Grenzen für den Stromtransport in andere Länder weiter zu öffnen, sowie das erhöhte Erneuerbaren-Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 weiter nach oben getrieben.

Das sehr wahrscheinliche Szenario, dass wesentliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)-Leitungen bis zur Abschaltung der letzten Kernkraftwerke Ende 2022 noch nicht fertig seien, stelle zwar keine Gefahr für die Versorgungssicherheit dar, so Homann. „Aber es wird großer Anstrengungen bedürfen, das zu managen“, betonte der Behördenpräsident. Soll heißen: Die Redispatchkosten dürften dann die Schwelle von vier Mrd. Euro jährlich überschreiten. Im vergangenen Jahr waren die Kosten für die Netzeingriffe bereits auf 1,4 Mrd. Euro geklettert.

Der Aktionsplan hat viele Reaktionen ausgelöst. (hil) 

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper