Die Bundesregierung hat der Neufassung des Treibhausemissionshandelsgesetzes zugestimmt. Unter Lob mischt sich aber auch heftige Kritik.
Denn laut Entwurf sollen auch deutsche Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den Europäischen Emissionshandel einbezogen werden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) wittert einen nationalen Alleingang und lehnt dies strikt ab.
VKU warnt vor Mehrbelastung von Gebührenzahlern
"Wir sehen darin ein Unterlaufen des ausdrücklichen Prüfauftrags der EU-Emissionshandelsrichtlinie", richtete Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing per Pressemitteilung aus. Zum Hintergrund: Die EU-Kommission soll bis Juli 2026 untersuchen, ob eine CO2-Bepreisung der Siedlungsabfallverbrennung in der gesamten EU ab 2028 sinnvoll und zielführend ist. In dieser Prüfung sollen auch mögliche Fehllenkungsrisiken wie eine vermehrte Deponierung oder illegale Abfallexporte berücksichtigt werden.
"Wenn die Bundesregierung durch ein Opt-in jetzt einseitig und isoliert nur für unser Land Fakten schafft, ignoriert sie diese Risiken und belastet allein die Abfallgebührenzahler in Deutschland mit den zusätzlichen Kosten für die gegenüber dem nationalen Emissionshandel deutlich teureren europäischen Emissionszertifikate", warnt Liebing. "Zudem verletzt sie das selbst abgegebene Versprechen, nicht mehr über eine 1:1-Umsetzung von Europarecht hinauszugehen."
Überführung in europäischen Emissionshandel
Eine Klarstellung erwartet der Stadtwerkeverband auch bei der Verbrennung von Klärschlamm. Aus seiner Sicht soll diese weiterhin von CO2-Kosten befreit bleiben. "Ohne diese Befreiung lehnen wir eine vorzeitige Einbeziehung in den Europäischen Emissionshandel ab", teilte Liebing mit.
Eigentlicher Anlass der Gesetzesneufassung ist, den nationalen Emissionshandel in einen europäischen Emissionshandel zu überführen, der voraussichtlich ab 2027 auch für die Bereiche Verkehr und Wärme gelten soll. Anders als bislang soll dann eine freie Preisbildung möglich sein.
BDEW gegen Handelsphase vor 2027
Gegen eine Einführung eines freien Handels noch vor 2027 wendet sich etwa der Energieverband BDEW. "Es ist nicht nachvollziehbar, einerseits seitens der Regierung immer wieder den Abbau von Komplexität und Bürokratie zu unterstreichen und andererseits derart hohe Belastungen zu verursachen", warnt er. "Eine solche kurze Handelsphase bietet keinen Vorteil für den Übergang des nationalen in den europäischen Emissionshandel, sondern im Gegenteil viel finanziellen und personellen Umstellungsaufwand."
Auch der VKU wünscht sich Verlässlichkeit. "Der nationale Emissionshandel gibt für 2026 eine klare Preisspanne für Emissionszertifikate vor", schreibt er. "Da viele Verträge für 2026 bereits unterzeichnet sind, darf diese Preisspanne nicht mehr angepasst werden." Der Entwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Das neue Treibhausemissionshandelsgesetz könnte noch in diesem Jahr final verabschiedet werden. (aba)



