Die Auseinandersetzung in der Bundesregierung über ein Gesetz für kommunale Wärmeplanung geht weiter. Man habe zwar zugestimmt, den Entwurf zur Beratung an Länder und Verbände zu verschicken, hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Finanzministeriums. Doch: «Eine inhaltliche Zustimmung ist mit diesem Schritt ausdrücklich nicht verbunden.»
Im Ministerium von FDP-Chef Christian Lindner gibt es weiterhin fachliche Bedenken. Man wolle aber Stellungnahmen unter anderem von Experten zu einem frühen Zeitpunkt berücksichtigen, um das Gesetz praxisnah und bürokratiearm zu machen, hieß es.
Klare Vorgaben für Kommunen
Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Für Großstädte sollen diese Wärmepläne bis Ende 2026 fertig sein, kleinere Städte sollen zwei Jahre länger Zeit haben.
Die Pläne der Kommunen sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie so erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.
Finanzministerium hat viele offene Fragen
Vorgesehen ist, dass unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und Verbräuchen bereitstellen. Im Finanzministerium befürchtet man dadurch viel Bürokratie. Außerdem müsse geklärt werden, was die Wärmeplanung die Kommunen, Bürger und Betriebe am Ende kosten werde.
Das SPD-geführte Bauministerium hatte zuvor verkündet, dass sich die Ampel-Koalition grundsätzlich auf ein Gesetz für kommunale Wärmepläne geeinigt habe. «Der bisherige Versendewiderspruch während der Ressortabstimmung wurde aufgehoben.» Jetzt könne dieser eng mit dem ebenfalls umstrittenen Heizungsgesetz verknüpfte Entwurf «in einer angemessenen Zeit beraten werden», hieß es aus dem Bauministerium. (dpa/amo)



