Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für den Fall einer Energiekrise beschlossen. Konkret geht es um eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes. Das Gesetz sieht bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Maßnahmen zur Krisenbewältigung vor, um die Energieversorgung zu sichern. Im Krisenfall sollen unter anderem Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt werden können. Im Extremfall ist auch eine Enteignung möglich. Das sah das Gesetz zwar bereits vor, die Möglichkeit soll aber nun klarer gefasst werden.
Der Verband BDEW begrüßte die Gesetzesnovelle. Dennoch gelte es, im Fall einer Engpasssituation vorbereitet zu sein, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „In diesem Fall kommen auf uns alle immense Belastungen zu. Es ist daher sinnvoll, dass die Bundesregierung das Energiesicherungsgesetz auf seine Funktionalität überprüft, präventive Maßnahmen aufnimmt und für den Ernstfall anpasst.“
Wichtig sei hierbei jedoch, eine Balance zwischen Marktmechanismen und hoheitlichen Eingriffen zu finden. Dies gelte insbesondere für ein Szenario, in dem die Großhandelspreise in einer Engpasssituation extrem stark ansteigen würden. „Für ein solches Szenario sind Instrumente erforderlich, die krisenbedingte Liquiditätsverwerfungen bei einzelnen Energieversorgungsunternehmen in der Lieferkette vermeiden“, so Andrae weiter. Sonst könne es schnell zu einem Dominoeffekt kommen, der weitere Unternehmen erfasse und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedrohen könne.
"Kurzfristige Weitergabe der gestiegenen Preise dringend erforderlich"
„Es ist daher positiv, dass die Bundesregierung im aktuellen Gesetzentwurf die ursprünglich angedachten Regelungen zur Einschränkung der Kündigungsmöglichkeiten und Sondervorgaben zur Insolvenzordnung gestrichen und stattdessen die Möglichkeit zur Preisanpassung aufgenommen hat“, erklärte die BDEW-Hauptgeschäftsführerin. Eine kurzfristige Weitergabe der gestiegenen Preise bis zum Ende der Lieferkette sei dringend erforderlich, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Der Staat müsse aber zusätzlich die Voraussetzungen schaffen, dass die hohen Preise direkt abgefedert werden und gar nicht beim Kunden das Problem der hohen Zahlungen entstehe.
Mit Blick auf die steigenden Energiepreise sollten zudem schon jetzt dringend weitere Entlastungen geprüft werden, zum Beispiel die Senkung der Stromsteuer auf das europäisch zulässige Mindestmaß und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent.
Habeck: "Müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt"
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe zu einer angespannten Energiesituation geführt, hatte Minister Robert Habeck (Grüne) am Montag erklärt. «Die Preise sind hoch, die Unsicherheit groß, Risiken vorhanden. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt.» Deshalb würden die Instrumente noch einmal deutlich nachgeschärft. «Damit können wir die Krisenvorsorge stärken und schnell und umfassend handeln. Es geht darum, alles zu tun, um die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten.»
Bund und Behörden sollen bei einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung weitreichende Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung an die Hand bekommen und dann im Wege von Verordnungen nutzen können.
Das Energiesicherungsgesetz stamme ursprünglich den Zeiten der ersten Ölkrise in den 70er Jahren und werde nun einem umfassenden «Update» unterzogen, so das Ministerium. Der Entwurf ist als sogenannte Formulierungshilfe beschlossen und soll in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden. (dpa/hoe)



