Kerstin Andreae, seit November 2019 Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung

Kerstin Andreae, seit November 2019 Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung

Bild: © BDEW/Trutschel

Die Energiebranche ist mit der Bundesregierung im Austausch, um sich angesichts explodierender Preise an den Energiegroßhandelsmärkten auf mögliche Liquiditätsengpässe bei Versorgern vorzubereiten. „Wir haben einen sehr genauen Blick auf die Lage und diskutieren gemeinsam mit dem VKU diesen Aspekt mit der Bundesregierung“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae am Mittwoch bei einem Pressegespräch zum Auftakt des BDEW-Jahreskongresses in Berlin.

In den zuständigen Bundesministerien werde die Auffassung vertreten, dass bei möglichen Problemen von Stadtwerken und notwendigen Hilfen auch die Länder und Kommunen mit ins Boot geholt werden müssten. „Es muss dann aber schnell gehen“, erklärte Andreae. In jedem Fall solle auch die staatliche Förderbank KfW in mögliche Stützungsmaßnahmen eingebunden werden. Derzeit sei die Situation bei Energieversorgern und Stadtwerken mit einem hohen Anteil an langfristigen Bezugsverträgen noch nicht besorgniserregend. Dies können sich aber bei einem hohen kurzfristigen Beschaffungsbedarf schnell ändern.

Skepsis gegenüber Plänen für Preisdeckel

Haushalte und Wirtschaft müssten sich auf dauerhaft hohe Energiepreise einstellen, sagte die BDEW-Chefin weiter. „Wir können nicht seriös abschätzen, wie sich die Preise entwickeln werden, die Lage an den Märkten ist sehr volatil“, erklärte Andreae. Der Fokus müsse deshalb darauf liegen, wie die Auswirkungen abgefedert werden könnten.

Einem möglichen Preisdeckel zur Entlastung der Industrie stehe der BDEW aber zurückhaltend gegenüber. Es sei prinzipiell sinnvoller, dem Preismechanismus der Märkte zu vertrauen. Zudem seien Probleme mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu erwarten. Im Extremfall könne ein Preisdeckel eingeführt werden, „aber der Moment ist noch nicht gekommen“, so die Verbandschefin.

Kritik an aktuellem Gesetzentwurf

Kritisch sieht der BDEW den aktuellen Gesetzentwurf, mit dem die Nutzung von Gas zur Stromproduktion im Notfall reduziert werden soll. „In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf viel zu unbestimmt: Er regelt weder die Kriterien für den Eintritt einer Gasmangellage noch die Höhe möglicher Strafzahlungen“, erklärte BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff. Eine Umsetzung hätte für viele Unternehmen der Energiewirtschaft unkalkulierbare Risiken zur Folge. „Letztlich ist vor allem eine Präzisierung in Bezug auf die Kraft-Wärme-Kopplung vonnöten“, betonte Wolff. KWK dürfe nicht an Vertrauen verlieren.
 
Der Gesetzentwurf müsse der ohnehin sehr angespannten Lage am Gasmarkt Rechnung tragen. „Schon aufgrund weiter steigender Preise erzeugen die Unternehmen aus Eigeninteresse nur unvermeidliche Strom- und Wärmemengen aus Gas. Das schließt die Nutzung von Ersatzbefeuerung in der Wärmeerzeugung ein. Gleichzeitig darf aber das Kostenrisiko für die Wärmekunden nicht weiter steigen“, sagte die BDEW-Präsidentin. (hil)

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