Deutschland

BDEW fordert Ende von Doppelbesteuerung bei Stromspeichern

Der Branchenverband hat seine eigene Stromspeicherstrategie vorgelegt. Darin geht es auch um die Vermarktung von Flexibilitäten.
15.12.2023

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer Strategie für Stromspeicher. (Symbolbild)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) arbeitet derzeit an einer Strategie für Stromspeicher (Stromspeicherstrategie). Die Energiewirtschaft hofft bereits seit längerem, dass bestehende Hindernisse für Batteriespeicher abgebaut werden. Nun hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) eine eigene Speicherstrategie vorgelegt und darin die aus Branchensicht drängendsten Maßnahmen benannt.

"Stromspeicher sind ein essenzieller Bestandteil unseres zukünftigen Stromsystems", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Damit der Ausbau und Einsatz von Stromspeichern schnell vorankommt, müssen bestehende Hürden abgebaut und Regelungslücken geschlossen werden."

Baukostenzuschüsse

Eine zentrale Forderung ist dabei, dass die Stromspeicherung energierechtlich klar definiert und damit von der Stromerzeugung oder vom Letztverbrauch abgegrenzt werden soll. Die gespeicherte Energie dürfe nicht schlechter- und nicht bessergestellt werden als die Erzeugung oder der Letztverbrauch. Es brauche eine dauerhafte Freistellung von den Netzentgelten des § 118 Abs. 6 EnWG. Bislang hat die Bundesnetzagentur diese nur befristet ausgesetzt.

Kritik äußert der Verband auch an der derzeitigen Systematik der Baukostenzuschüsse. Diese sind in Süddeutschland bislang häufig deutlich höher als im Norden. Und das obwohl Stromspeicher künftig vor allem im Süden benötigt werden. Der BDEW fordert daher, die Zuschüsse dahingehend weiterzuentwickeln, "dass sie eine Lenkungswirkung entfalten und Speicher insbesondere an Orten gebaut und so betrieben werden, dass sie das Netz bestmöglich entlasten."

Grünstrom-Eigenschaft

Außerdem spricht sich der BDEW dafür aus, mehr Möglichkeiten zu schaffen, um mit Speicheranlagen Flexibilitätsdienstleistungen anzubieten. Die Möglichkeiten der Verteilernetzbetreiber nach § 14c EnWG, Flexibilitäten am Markt zu beschaffen, um ihr Netz effizient zu betreiben, würden derzeit nicht umgesetzt und müssten entsprechend weiterentwickelt werden.

Zudem müsse die sogenannte "Grünstrom-Eigenschaft" während der Speicherung erhalten bleiben. Zwischengespeicherter grüner Strom verliert diese Eigenschaft bisher, wenn es sich um gemischt genutzte Speicher handelt. Für die Speicherbetreiber hat das einen Wertverlust zur Folge, da der ursprüngliche EEG-Vergütungsanspruch erlischt. (jk)