BDEW: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae fordert von der Bundesregierung, ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Gewinnabschöpfung zu erarbeiten.
Bild: © BDEW/Trutschel
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen. Diese werde erst zum 1. März 2023 greifen. Aus diesem Grund sei ein «Erlassen» des Dezemberabschlages als Soforthilfe geplant.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte dem «Handelsblatt» gesagt: «Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im…
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