Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Klaus Müller, designierter neuer Präsident der Bundesnetzagentur.

Bild: © Christophe Gateau/dpa

Mit deutlichen Worten hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, die Einflussnahme von Industrie und anderen Wirtschaftsbranchen mit Blick auf den Gas-Notfallplan und die damit einhergehende Priorisierungsdebatte kritisiert. „In einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft sollte sich die Kreativität der Unternehmen nicht auf die effektivste Lobbyarbeit zum Abgreifen von Privilegien, sondern auf die beste Problemlösung im Sinne ihrer Kunden richten“, so Müller bei der Stadtwerketagung des Handelsblatts. In den ersten zehn Wochen seiner Amtszeit habe er leider mehr von „Ersterem erlebt“.

Die aus Wirtschaftskreisen angestoßene Diskussion, bei einer Gasmangellage zuerst die Privathaushalte abzuschalten und dann die Industrie bezeichnete er als „Phantomdebatte“. Die Rechtslage gemäß der europäischen SOS-Schutzverordnung sei eindeutig, in einer Gasnotlage zählten unter anderem Privathaushalte, Krankenhäuser, Pflegeheime zu den geschützten Kunden. „An dieser Rechtslage wird sich nichts ändern, egal welcher Aufsichtsratsvorsitzender, irgendwo ein Interview gibt“.

Ähnlich hatte sich zuvor Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, geäußert. „Die Frage ist aber, worauf ein geschützter Kunde Anspruch hat, ob auf 25 oder auf 20 Grad Zimmertemperatur“. Eine Poolbeheizung könne im Notfall verboten werden. Auch bei einer Gasnutzung, die über das Normalbedürfnis einer Person oder eines Haushalts hinausgehe, könne man regulatorisch eingreifen.

"Menschen überzeugen, selber Gas einzusparen"

Auch BNetzA-Präsident Müller hofft hier auf die Einsicht und die Kooperationsbereitschaft der Verbraucher. Alle Anstrengungen der Bundesregierung, die Gasimporte zu diversifizieren und neue Importquellen zu erschließen, reichten im Ernstfall nicht aus, um den Wegfall des russischen Gases komplett zu kompensieren. „Deshalb müssen wir Menschen gewinnen und überzeugen, selber Gas einzusparen.“

Als Anreiz könne er sich eine Prämie für jeden Haushalt vorstellen, der nachweislich 20 Prozent weniger Gas verbraucht als in den vergangenen drei Jahren. Auch über Auktionierungsmodelle werde diskutiert. „Diese könnten wir als marktliches Instrument vor eine Gasnotlage schalten, um auch der Industrie, noch mehr Anreize als „nur“ die hohen Preise zu geben, um Gas einzusparen und zu speichern". Aktuell würden zudem sämtliche Gaskraftwerke, die zur Stromerzeugung eingesetzt werden, auf einen möglichen Brennstoffwechsel auf Kohle oder Öl geprüft.

"Preise trotz hohem Niveau möglichst lange wirken lassen"

Die aktuell hohen Energiepreise seien vor allem ein Indikator für die Knappheit an Gas, hätten aber auch eine Lenkungswirkung hin zu mehr Energieeffizienz und der Einsparung von Energie sowie dem Ausbau der Erneuerbaren und seien damit auch Teil der Problemlösung. Natürlich müsse das mit sozialen Entlastungen flankiert werden.

Damit die Preise aber ihre Wirkung entfalteten, solle man sie gegebenenfalls auch bei einem Übergang von der Frühwarn- und die Alarmstufe möglichst lange wirken lassen. „Zum einen, um Anreize zum Energiesparen zu setzen, aber auch um weiterhin international weiter Energie einkaufen zu können“. Die vielfach an ihn herangetragene Meinung, die BNetzA müsse möglichst früh eingreifen, teile er nicht.

"Preisanpassungsrecht kann Ausrufung der Notfallstufe verhindern"

Müller befürwortet deshalb auch die in der Novelle des Energiesicherungsgesetzes vorgesehene Preisanpassungsrecht bei verminderten Gasimporten. Vorgesehen ist, dass höhere Preise aufgrund von Lieferausfällen in der Lieferkette im Notfall und unter bestimmten Voraussetzungen weitergereicht werden können. „Dieses Stück Gesetzgebung, das da momentan unterwegs ist, ist eine extrem bittere Pille für alle privaten wie gewerblichen Letztverbraucher, weil wahrscheinlich signifikant höhere Preise am Ende der Kette zu zahlen sind.“

Trotzdem halte er die Regelung in dieser Ausnahmesituation für erforderlich. „Ich glaube, dass dies das geringere Übel ist. Aber es geht aktuell nur noch um das Abwägen von Übeln.“

 Wenn Gasimporteure, die durch den Gaslieferungsfall verursachten hohen Einkaufspreise nicht an ihre Kunden weitergeben könnten, drohe ihnen die sofortige Zahlungsunfähigkeit. Die Folge wäre ein Dominoeffekt entlang der Lieferkette, der letztlich auch beim Endverbraucher ankommen würde. „Durch das Preisanpassungsrecht kann eine mit großen Disruptionen verbundene, verfrühte Ausrufung der Notfallstufe verhindert werden. Ich hoffe, dass der Bundestag dieses Gesetz beschließen wird.“

"Diskussion über künftiges Strommarktdesign nicht auf lange Bank schieben"

Müller warb aber auch um Verständnis dafür, dass bei der BNetzA die Versorgungssicherheit aktuell an oberster Stelle stehe und Dinge, „die momentan weniger dringlich sind, entweder zeitlich geschoben oder womöglich aktuell nicht in der gewünschten Qualität erledigt werden können".

Sehr wichtig aus seiner Sicht sei etwa das künftige Strommarktdesign, speziell über die Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus, der der Versorgungssicherheit einen Preis gebe.  „Die Diskussion hierzu und die notwendigen Entscheidungen dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden“. Die für die langfristige Versorgungssicherheit notwendigen Kraftwerke entstünden nicht mit einem Fingerschnipsen.

Stärkere Begleitung von Marktaustritten von Energielieferanten

Die neuen Regelungen zur Preisgestaltung in der Grund- und Ersatzversorgung begrüßte Müller. „Das Zusammenspiel aus flexibler Preisgestaltung und den neuen Fristen zur Belieferungsbeendigungsanzeige von Lieferanten führt für die Grundversorger zu einer kalkulierbaren und für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer planbaren und weiterhin unterbrechungsfreien Energiebelieferung.“ Aufgabe der Aufsichtsbehörde werde hier insbesondere eine stärkere Begleitung von Marktaustritten von Energielieferanten sein.

Hier hätte er sich durchaus eine weitere Stärkung der Verbraucherrechte durch einen pauschalierten Mindestschadensersatz gewünscht, wie im Referentenentwurf vorgesehen. Dieser hätte insbesondere dann die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher wesentlich vereinfachen können, wenn Marktaustritte und Lieferstopps von Lieferanten erfolgten, die noch nicht insolvent seien. (hoe)

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