Deutschland

Bund finanziert „Klimaanpassungsmanager“

Die Vorsorge für Extremwetter wird wegen des Klimawandels immer wichtiger. Bundesumweltministerin Lemke will Deutschland nun mit Sofortmaßnahmen besser rüsten.
25.03.2022

Um Kommunen fit für die Folgen des Klimawandels zu machen, will Bundesumweltministerin Steffi Lemke bis 2026 insgesamt 60 Mio. Euro zusätzlich in die Hand nehmen.

 

Spätestens seit der katastrophalen Flut im vergangenen Sommer ist klar: Deutschland muss sich noch besser als bisher an die Folgen des Klimawandels anpassen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hat dazu am Donnerstag ein Programm mit Maßnahmen vorgelegt. Sie sollen ab sofort greifen.

Die Kommunen gelten dem Ministerium zufolge als „Schlüsselakteure“ bei der Klimaanpassung. Um sie fit für die Folgen des Klimawandels zu machen, will Lemkes Ressort bis 2026 insgesamt 60 Mio. Euro zusätzlich in die Hand nehmen. Daneben ist auch der Ausbau des seit 2008 existierenden Programms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ geplant, das mit jährlich rund 14 Mio. Euro Fördergeld ausgestattet ist.

100 neue Stellen

Von diesem Fördergeld sollen bis Ende des Jahres mehr als 100 Stellen für sogenannte „Klimaanpassungsmanager“ entstehen. Diese neuen Fachkräfte sind unter anderem dafür da, Konzepte zur Anpassung zu erarbeiten und die Umsetzung in den Kommunen voranzutreiben. Für die Aus- und Fortbildung ist das Zentrum für Klimaanpassung (ZKA) zuständig, das seit vergangenem Juli als Online-Beratungsstelle existiert. Dem ZKA soll künftig eine größere Rolle zukommen.

Mit Workshops und mehr gezielter Kompetenzvermittlung soll das digitale Beratungszentrum ZKA zum Multiplikator von Fachwissen zur Klimaanpassung werden. So soll es beispielsweise ein zusätzliches Beratungsprogramm geben, um Kommunen bei der Entwicklung von Hitzeaktionsplänen zu unterstützen. Die gebe es dort bislang «nur vereinzelt», heißt es aus dem Umweltministerium.

„Messbare Zielvorgaben“ für Klimavorsorge

„Bis Mitte der Legislaturperiode“ will das Umweltministerium ein Klima-Anpassungsgesetz vorlegen. Darin sollen, ähnlich wie beim Klimaschutzgesetz, messbare Ziele zur Anpassung verankert werden. Anders als beim Klimaschutz gibt es bislang weder national noch international messbare Zielvorgaben für die Klimavorsorge. Auch einen Überprüfungsmechanismus soll das Gesetz beinhalten sowie eine grundsätzliche Pflicht, Klimaanpassung in allen Entscheidungen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.

Die Finanzierung von Klimaanpassung und Vorsorge soll dauerhaft garantiert sein. Eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis zum Herbst Ergebnisse dazu vorlegen, wie die Finanzierung in Einklang mit dem Grundgesetz abgewickelt werden kann und wie hoch der Finanzbedarf überhaupt ist.

Grundgesetzänderung vorerst vom Tisch

Die frühere Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte angeregt, das Grundgesetz zu ändern, um eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu ermöglichen. Das ist bislang nur über einzelne Projekte möglich. Ihre Nachfolgerin Lemke signalisierte Anfang des Jahres im Gespräch mit der dpa, diesen konkreten Vorschlag zunächst nicht weiterverfolgen zu wollen. (dpa/hp)