Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bild: © Joe Miletzki

Nach Informationen des "Tagesspiegels" ermittelt die Bundesanwaltschaft nach dem Brandanschlag in Berlin wegen des Verdachts der "verfassungsfeindlichen Sabotage". Der dafür zuständige Paragraf 88 im Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Am 26. März hatten Unbekannte an der Mörsbrücke in Charlottenburg acht Starkstrom angezündet. Daraufhin fiel bei 6500 Haushalten und 400 Unternehmen der Strom aus, der Sachschaden beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro. Zu dem Anschlag hatte sich die "Vulkangruppe NetzHerrschaft zerreißen" auf einer linksradikalen Online-Plattform bekannt.

Ziel war es laut dem Blatt, Technologiefirmen zu treffen, aber auch den Flughafen Tegel, die Bundes- und Landesverwaltungen, die Bundeswehr sowie die Flugbereitschaft der Bundesregierung zu stören. Laut Sicherheitskreisen zündeten nicht alle Brandsätze, sonst wäre der Schaden weitaus gravierender gewesen. Betroffen wären dann 35 000 Haushalte. Außerdem wäre das Datennetz des Landes Berlin sowie die Zentrale der Berliner Feuerwehr gefährdet gewesen.

In den vergangenen Jahren gab es bereits ähnliche Brandanschläge in Berlin und Brandenburg: Im Mai 2011 wurde am Bahnhof Ostkreuz eine provisorische Brücke mit Starkstromkabeln in Brand gesetzt – hierzu bekannte sich die Gruppierung "Das Grollen des Eyjafjallajökull". Im Oktober 2011 sabotierte "Das Hekla-Empfangskomitee – Initiative für mehr gesellschaftliche Eruption" Kabelschächte an Bahntrassen, im Mai 2013 entzündete die Gruppierung "Vulkan Grimsvötn" einen Verteilerkasten der Bahn, ein halbes Jahr später gab es eine Attacke auf einen Mobilfunkmast in Adlershof von "Anonymous/Vulkan Katla", schreibt der "Tagesspiegel". Die Täter wurden nie gefasst.

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