Der Bundesrat hat die vom Kabinett verabschiedete Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes bei seiner Plenarsitzung teils heftig kritisiert. Nachbesserungsbedarf sieht er insbesondere beim Thema Wärmenetze.
So bat die Länderkammer die Bundesregierung, "eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt". Länder wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg haben schon jetzt zumindest ihren größeren Städten und Gemeinden vorgeschrieben, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
Fristen für Wärmenetze
Des Weiteren sei sicherzustellen, dass die besonderen Übergangsvorschriften im Heizungsgesetz für kommunale und private Planungen von Wärmenetzen Anwendung fänden. "Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Förderung von perspektivisch auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmenetzen zu verbessern", heißt es in einer Passage, die der Bundesrat am Freitag mehrheitlich annahm.
Zudem gab die Länderkammer der Bundesregierung mit auf den Weg, die Umsetzungsfristen für die Umstellung der Wärmenetze "noch einmal auf Angemessenheit" zu überprüfen. Zumindest seien Übergangsfristen etwa bei Vorliegen einer Transformationsplanung "dringend notwendig". Dies zeigten Erfahrungen in schon laufenden Projekten zur Nutzung von Tiefengeothermie, Flächensolarthermie oder Wärmespeicher für überschüssigen Wind- und Solarstrom.
Biomasse und klimaneutrale Gase
Ferner forderte der Bundesrat Änderungen bei den Voraussetzungen für Biomasse und klimaneutrale Gase "insbesondere auch im ländlichen Raum". Für die Planungen solcher Netze sollte es "vergleichbare Übergangsvorschriften wie bei Wärmenetzen geben".
Auch bei der Umsetzung des Zeitpunkts sah die Länderkammer "im Hinblick auf Lieferengpässe und erforderliche Ressourcen bei Fachhandwerkern" weiteren Handlungsbedarf.
Bayern-Antrag fällt durch
Darüber hinaus bat der Bundesrat die Bundesregierung darum, die Risikoabsicherung und Förderung von Geothermieprojekten zur kommunalen Wärmeversorgung zu stärken. Abschließend sah die Länderkammer mehrheitlich Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung praxis- und klimaschutzgerechter Quartierskonzepte.
Brisantere Vorschläge der Bundesratsausschüsse wie die Streichung strenger Bedingungen beim Einbau neuer wasserstofffähiger Heizungen oder die Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes von Anfang 2024 auf Anfang 2027 wurden im Plenum abgelehnt. Einen Aufschub zumindest bis Januar 2025 hatte zuletzt auch der VKU vorgeschlagen. Eine generelle Zurückweisung des Gesetzentwurfs, wie es das konservativ regierte Bayern vorgeschlagen hatte, fand ebenfalls keine Mehrheit.
Bundesrat kann Einspruch erheben
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst.
Im weiteren Verlauf kann die Länderkammer Einspruch gegen das Gesetz erheben. Dieser kann aber vom Bundestag mit Mehrheit wieder aufgehoben werden.
Schwesig will mehr Fokus auf Fernwärme
In der vorangehenden Debatte hatten sich einmal mehr tiefe Gräben aufgetan. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) versuchte es noch mit konstruktiven Lösungsvorschlägen wie jener, die Altersgrenze für den verpflichtenden Heizungsaustausch am gesetzlichen Renteintrittsalter festzumachen.
Bislang sind lediglich Menschen, die mindestens 80 Jahre alt sind, von den künftig geltenden Bestimmungen ausgenommen. Der Bundesrat empfahl nun, die Altersschwelle von 80 Jahren durch eine "einfach zu administrierende Härtefallklausel" zu ersetzen. Mecklenburg-Vorpommerns Landeschefin Manuela Schwesig (SPD) plädierte wiederum dafür, Quartierslösungen und Fernwärme '"stärker in den Mittelpunkt zu rücken".
Söder: "Superwumms für Geldbeutel"
Deutlich polemischer trat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder auf. Er nannte das Heizungsgesetz einen "Superwumms für den Geldbeutel" vieler Menschen, "die echt Angst haben".
Offen sei zudem, ob denn die Altersausnahme auch dann gelte, wenn nur eine Wohnung im Mehrfamilienhaus von einer mindestens 80 Jahre alten Frau bewohnt werde. Sei das ganze Haus ausgenommen, "wird es sicherlich ganz neue Wohngemeinschaften mit unzähligen 80-Jährigen in Deutschland geben", polterte der CSU-Politiker.
Habeck verweist auf Leasingmodelle
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verteidigte im Grundsatz seine Pläne, zeigte sich aber an mancher Stelle kompromissbereit. So seien die bislang auf den Tisch gelegten staatlichen Förderungen (maximal 50 Prozent) "verhandelbar". Seine Partei hatte vergangene Woche Förderungen von bis zu 80 Prozent ins Spiel gebracht.
Erneut rechnete Habeck vor, dass Wärmepumpen selbst ohne Förderung nach 18 Jahren zu einer finanziellen Einsparung führen würde. Außerdem verwies er darauf, dass immer mehr Stadtwerke und private Anbieter Wärmepumpen-Leasingmodelle anböten. Dieses Modell sei aus seiner Sicht zunehmend attraktiv für Leute, die kein Eigenheim kauften. (aba)



