Bundesregierung beschleunigt Verfahren bei Wind, PV und Speichern

Die Bundesregierung will den Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen. (Symbolbild)
Bild: © Franco Lucato/AdobeStock
Die Bundesregierung will den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III umsetzt. Die Maßnahmen betreffen Windenergie an Land, Solarenergie sowie Energiespeicher am selben Standort, sogenannte Co-Location-Speicher.
Zentrale Punkte sind Beschleunigungsgebiete und verkürzte Genehmigungszeiten. Dadurch sollen Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie wesentlich schneller werden. Damit beschleunige und vereinfache die Bundesregierung "den Zubau von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Solaranlagen", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).
Änderungen im Baurecht
Die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land sowie für Solarenergieanlagen und zugehöriger Energiespeicher soll dazu im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden. Damit können Vorhaben künftig innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden.
Darüber hinaus werden von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Vorhaben, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt, teilt das Ministerium mit.
Rechtsunsicherheiten bei Windenergie
Mit dem vorliegenden Entwurf werde die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren "nur bedingt" erreichen, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Sie bemängelt etwa, dass nun auch bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden muss.
Bei der Windenergie laufe der Entwurf zudem zum Teil den gerade erst beschlossenen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entgegen. Während im BImSchG der zulässige Abstand zur Altanlage beim Repowering noch vergrößert wurde, sehe die RED III-Umsetzung wieder einen Rückfall auf die alten Abstände vor. "Diese Rechtsunsicherheiten erschweren das Repowering erheblich", so Andreae.
Mindestens 42,5 Prozent bis 2030
Darüber hinaus sehe der Entwurf pauschale Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen vor – auch wenn nachweislich keine Fledermäuse am Standort lebten, kritisiert die BDEW-Hauptgeschäftsführerin weiter. Zudem sollte statt eines pauschalen Ausschlusses von Gebieten zum Schutz bestimmter Vogelarten nur eine klar definierte Gebietskategorie Grundlage für einen Ausschluss sein. "Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern und für sinnvolle und passgenaue Rahmenbedingungen sorgen", resümiert Andreae.
Die im letzten Jahr überarbeitete EU-Richtlinie RED III sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Europäischen Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden muss. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie insbesondere Maßnahmen vorgesehen, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen. (jk)