Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag mehrere Entscheidungen gefällt: So wird der Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre vorgezogen. Die drei Braunkohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K gehen bereits im Jahr 2030 vom Netz gehen und nicht erst - wie bisher festgeschrieben - im Jahr 2038. Damit billigten die Parlamentarier eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundesregierung, nordrhein-westfälischer Landesregierung und dem Energiekonzern RWE.
Zu der Vereinbarung gehört allerdings auch, dass die Kraftwerksblöcke Neurath D und E, die eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollten, wegen der Energiepreiskrise mindestens bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Reinhard Houben, sprach in diesem Zusammenhang von einer verantwortlichen Energiepolitik für Deutschland und Europa.
Ferner erfolgt eine Novelle des Baugesetzbuchs. Damit können etwa stillgelegte Braunkohle-Tagebaue künftig ohne aufwendige Verwaltungsverfahren für Solaranlagen und Windräder genutzt werden. Überschüssiger Strom von Windrädern kann einfacher als bisher zur Herstellung von Wasserstoff genutzt werden. Ferner werden die Vorschriften für Biogas-Anlagen gelockert, um deren Auslastung zu verbessern.
Biomethan im Kraft-Wärme-Kopplunggesetz bleibt erhalten
„Unsere stetigen Mühen der letzten Monate haben sich gelohnt: Biomethan kehrt endlich ins Kraft-Wärme-Kopplunggesetz (KWKG) zurück“, freut sich Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK). Damit werde Biomethan in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) weiterhin gefördert, heißt es in einer Verbandsmitteilung.
Auch ein Sprecher vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betont wie essenziell diese Entscheidung ist: "Wir haben immer gefordert, dass die Förderung neuer KWKG-Anlagen, die mit Biomethan betrieben werden, erhalten bleibt. Biomethan ist ein wichtiger Baustein in der Wärmewende. Alle klimaneutralen Energieträger sind mit Blick auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung relevant.“
Auch die Parlamentarier betrachten Biomethan zur Dekarbonisierung der Wärmenetze als essenziell. Durch den Ausschluss von Biomethan wäre die Zielvorgabe, den Anteil erneuerbare Wärme bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen, deutlich schwieriger zu erreichen, heißt es in der Entwurfsbegründung des Bundestages. Im Osterpaket waren KWK-Anlagen mit Biomethan von der Förderfähigkeit über das KWKG ab 2024 ausgeschlossen worden. (gun mit Teilen von dpa)



