In zwei Wochen bietet sich für den Bundestag die letzte Chance in dieser Legislatur wichtige energiepolitische Gesetzespakete unter Dach und Fach zu bringen.

In zwei Wochen bietet sich für den Bundestag die letzte Chance in dieser Legislatur wichtige energiepolitische Gesetzespakete unter Dach und Fach zu bringen.

Bild: © Tom Radetzki/unsplash.com

In ihrem zweiseitigen Antrag fordert die Union die unverzügliche Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung – Gaspreisanpassungsverordnung, welche am 9. August in Kraft trat.

Die Vorabfassung des Antrags (Drucksache 20/3275 vom 6.09.2022) liegt der ZfK vor. In Begründung zur geforderten Aufhebung der Rechtsverordnung und damit der Gasumlage, verweist die Union darauf, dass die Stützungsmaßnahmen laut §§ 29, 26 und 24 EnSiG einer klaren Reihenfolge unterliegen, die von der Bundesregierung nicht beachtet worden sei.

Erst hätten Stabilisierungsmaßnahmen intensiv geprüft werden müssen

"Die Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG hätten dabei vorrangig intensiv und zielgerichtet geprüft werden müssen und das Ergebnis dieser Prüfung hätte als Grundlage zur Entscheidung über alle weiteren Schritte dargelegt werden müssen. All das ist nicht erfolgt", heißt es in dem Antrag.

Stattdessen sei von der Bundesregierung gleich der nächste Schritt gemacht und die Gasumlage beschlossen worden– unter anderem mit der Folge, dass von Mitteln aus der Umlage nun auch Unternehmen profitieren, die gar keine Unterstützung bräuchten, da sie für das laufende Geschäftsjahr Gewinne in Millionen- und Milliardenhöhe erwarten.

Festverträge und Fernwärmekunden bislang außen vor

Zudem bleibe die Bundesregierung die Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen für die am 15. August 2022 bekanntgegebene Höhe der Umlage von 2,419 ct/kWh schuldig. Das widerspreche der gesetzlichen Anforderung eines "transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens" gemäß § 26 Absatz 7 EnSiG.

Auch kritisiert die Union, dass für "wichtige Fragen wie den Umgang mit Festverträgen und dem Fernwärme-Bezug bisher nicht die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen" worden seien.

Nötiger Schutzschirm für Stadtwerke

Zudem blieben wichtige Entlastungen von Gaskunden und Wirtschaft weiter offen. Hier müssten Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie der Mittelstand besonders unterstützt werden. Der Staat könne nicht jede Teuerung ausgleichen, aber es brauche eine faire Unterstützung nicht nur für Groß-, sondern auch für kleinere Betriebe.

"Außerdem braucht es einen Schutzschirm für Stadtwerke, um u. a. zu vermeiden, dass Zahlungsausfälle von Kunden zu Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen von Stadtwerken mit Kaskadenwirkung in der Grund-versorgung führen", heißt es weiter. Der Bundestag  stimmt  am morgigen Donnerstag (7. September) über den Antrag  ohne  Aussprache ab. (hcn)

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