Zum zweiten Mal in nur vier Monaten hat ein Urteil aus Karlsruhe im energiepolitischen Berlin ein Erdbeben ausgelöst. Doch anders als beim Heizungsgesetz dürfte es für die Ampel nun deutlich schwieriger werden, sich wieder aufzurappeln.
Immerhin fehlen dem wichtigsten Geldtopf zur Bewältigung der Energiewende, dem Klima- und Transformationsfonds, auf einen Schlag 60 Milliarden Euro.
Union hatte geklagt
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nahm ihren Ausgang in der Anfangszeit der Ampel-Koalition. Durch einen finanzpolitischen Trick hatte das Bündnis aus SPD, Grüne und FDP eine Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehen war, dem Energiewende-Fördertopf zugeführt. Dies geschah rückwirkend im Februar 2022 für das bereits abgeschlossene Haushaltsjahr 2021.
Die Unionsfraktion wandte sich gegen diese Änderung des Haushaltsgesetzes und erhielt nun vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. "Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen", hieß es in einer Pressemitteilung des deutschen Höchstgerichts. Es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und nichtig.
Allzweckspritze in Energiewende
Doch was genau umfasst der Klima- und Transformationsfonds eigentlich? Er gilt als flexible Finanzspritze für all das, was mehr oder weniger im Zusammenhang mit Klimaschutz steht und vom Bund finanziell unterstützt werden soll. Darunter fallen Mittel für die EEG-Förderung, die Weiterentwicklung der Elektromobilität samt Ausbau der Ladeinfrastruktur, den Aufbau der Wasserstoffindustrie und die Entlastung besonders energieintensiver Unternehmen. Darunter fallen auch Programme für energieeffiziente Gebäude und Wärmenetze.
Der Fonds ist also Geldgeber für einen Strauß an Maßnahmen, für die nach Beschluss der Bundesregierung von 2024 bis 2027 insgesamt knapp 212 Milliarden Euro zur Verfügung stehen sollten. Jetzt klafft eine Lücke in Höhe von 60 Milliarden Euro.
FDP pocht auf Schuldenbremse
Die Grünen luden noch am Mittwochnachmittag zu einer Sondersitzung. Wirtschaftsminister Robert Habeck kam auch. In der Ökopartei geht die Furcht um, dass die Finanzierung zentraler Energiewende-Projekte nun noch viel schwieriger wird.
Wohl nicht zu Unrecht. Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, schrieb auf X, vormals Twitter, dass mit dem Urteil die Schuldenbremse gestärkt werde. Angesichts schwacher Umfragewerte zeigte sich die liberale Partei zuletzt ohnehin nicht gewillt, die Schuldenbremse aufzuweichen und über den üblichen Haushaltsweg zusätzliches Geld für Energiewendeprojekte lockerzumachen.
Habeck: Zugesagte Verpflichtungen werden eingehalten
Am Mittag hatte Grünen-Spitzenpolitiker Habeck noch versucht, die Gemüter etwas zu beruhigen. Alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten, sagte er. Als Beispiele nannte er die Übernahme der EEG-Umlage sowie die Förderung effizienter Gebäude und Wärmenetze.
Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner informierte die Bundespresse, dass sein Haus eine Sperre des Fonds-Wirtschaftsplans verhängt und die 60 Milliarden Euro gelöscht habe. Er klammerte Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich aus. Der Branchenverband BDEW bezeichnete dies als "richtige[s] Signal". "Alles andere würde zu großer Verunsicherung aller Akteure im Wärmemarkt führen."
Debatte um Wärmenetze-Fördermittel
Der Stadtwerkeverband VKU warnte in einer eigenen Stellungnahme davor, Investitionen "in dringend notwendige Klimaschutzprojekte" zu gefährden. Noch tags zuvor hatte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing beim parlamentarischen Abend der Hamburger Energiewerke seine Forderung erneuert, den Wärmenetze-Fördertopf BEW, der ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds verankert ist, viel stärker auszustatten, mit drei Milliarden Euro pro Jahr bis in die 2030er Jahre hinein. Zurzeit sind dort bis 2026 lediglich knapp vier Milliarden Euro insgesamt vorgesehen.
Betont besonnen gab sich am Mittwoch Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD. Er kündigte an, trotz allem am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 festzuhalten. Die für diesen Donnerstag geplante Sitzung des Haushaltsausschusses bleibe terminiert. Der Haushalt werde dann planungsgemäß zur Abstimmung gestellt.
Aktuelle Stunde im Bundestag
In dieser Sitzung nimmt der Ausschuss letzte Änderungen am Etat für 2024 vor. Für Freitag ist die Vorstellung des Bundeshaushalts in der Bundespressekonferenz geplant. Schon zuvor, am Donnerstagnachmittag, wird es auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion eine Aktuelle Stunde im Bundestag zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geben. Das energiepolitische Berlin dürfte dann gespannt zuhören. (aba/dpa)



