CO2-Preis: Bundesregierung will Abwanderung von Firmen verhindern
Firmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, sollen künftig einen finanziellen Ausgleich erhalten. Voraussetzung ist, dass sie im grenzüberschreitenden Wettbewerb benachteiligt sind.
Die Bundesregierung will im Zuge der CO2-Bepreisung die Abwanderung von Unternehmen verhindern. Dazu dient eine Verordnung, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde.
Firmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, sollen künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Das teilte das Umweltministerium mit. Der Großteil dieser Mittel müsse in den Klimaschutz investiert werden.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In