Es geht voran für zwei Energiegesetze von Minister Robert Habeck (Grüne). Wie das Bundeswirtschaftsministerium verlauten ließ, werden das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz und das CO2-Speichergesetz diesen Mittwoch voraussichtlich beschlossen.
Beide Vorhaben kommen mit Verzug ins Kabinett. Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz wurde bereits im vergangenen Jahr erwartet. Ein Referentenentwurf wurde im April in die Verbändeanhörung geschickt.
Wasser gegen Wasserstoff
Die Verbände BDEW und VKU drängen auf eine Klarstellung, dass im Zweifel die öffentliche Wasserversorgung mindestens Wasserstoffprojekten gleichgestellt ist, wenn nicht sogar Vorrang hat.
Das CO2-Speichergesetz wurde Ende Februar von Minister Habeck vorgestellt. Kern des Vorhabens ist es, Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid in Deutschland zu ermöglichen.
CO2-Speichertechnik für Kraftwerke
Der Fokus der CO2-Speicherung soll auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen liegen. Als klassische Bereiche gelten hier die Abfallverbrennung, aber auch die Kalk- und Zementproduktion. Hierfür will die Bundesregierung eine Förderung bereitstellen.
Umstritten ist, ob die Technik auch für Biomasse- und Gaskraftwerke geöffnet werden soll. Dies wäre laut Referentenentwurf möglich. Die Deutsche Umwelthilfe befürchtet "lebensverlängernde Maßnahmen für fossile Gaskraftwerke".
Neuer Zeitplan
Laut Planungen des Wirtschaftsministeriums war der Beschluss des CO2-Speichergesetzes im Bundeskabinett bereits für den 10. April, also kurz nach Ostern, vorgesehen. Der Bundestag sollte am 26. oder 27. September final abstimmen. Dieser Zeitplan dürfte nun nicht mehr zu halten sein.
Deutlich wahrscheinlicher ist, dass der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats sich am 20. Juni mit CO2-Speicher- und Wasserstoffbeschleunigungsgesetz befasst. Am 5. Juli könnte dann das Bundesratsplenum Empfehlungen aussprechen. Der Bundestag würde sich dann nach der Sommerpause mit beiden Vorhaben befassen. (aba)



