Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in die Debatte über einen subventionierten Strompreis für die Industrie sowie eine Verlängerung der allgemeinen Energiepreisbremse mit einem eigenen Konzept eingegriffen. Notwendig sei eine „modifizierte Strompreisbremse für alle“, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi bei der Vorstellung einer Studie am Mittwoch in Berlin.
Der Strommarkt sei nach wie vor von großer Unsicherheit geprägt, deshalb müsse die Bundesregierung die Entlastung der privaten Haushalte im Blick halten, auch durch die Einführung eines dringend notwendigen Klimageldes. Parallel dazu wachse die Belastung für die Wirtschaft. Besonders die energieintensive Industrie drohe, „ins Stottern zu geraten“, so Fahimi.
In einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung wird das Konzept auf knapp 70 Seiten skizziert. Die Kernpunkte:
- Verlängerung der Strompreisbremse, perspektivisch bis 2030 bei zwischenzeitlicher Evaluation.
- Ein garantierter Nettopreis von 10 Cent pro Kilowattstunde (kwh, netto bedeutet ohne Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh (meist kleine und mittlere Unternehmen) sowie ein garantierter Bruttostrompreis von 35 Cent/kWh für Stromkunden mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh (meist Privathaushalte und Kleingewerbe).
- Ein garantierter Nettopreis von 6 Cent/kWh für energieintensive Unternehmen, wenn diese eine Transformationsverpflichtung eingehen und eine Standort- und Beschäftigungsgarantie abgeben. Eine Sonderregelung im Energie-Einspeisegesetz umfasse aktuell rund 2.000 energieintensive Unternehmen in Deutschland, die dafür in Frage kämen. Neben klassischen Grundstoffbranchen wie Baustoffe, Chemie, Glas, Nichteisen-Metallen, Papier und Stahl nennt die Studie die Wasserstoffelektrolyse, Batterieproduktion und Chipherstellung.
- Darüber hinaus eine zusätzliche Reduktion des Nettostrompreises um 1 Cent/kWh für Unternehmen mit Tarifbindung. Dieser Zusatzbonus solle helfen, die Reallohnverluste, die Beschäftigte durch den Inflationsschub 2022/2023 erlitten haben, längerfristig wieder auszugleichen.
Der finanzielle Aufwand belaufe sich auf insgesamt 20 bis 60 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2030, je nachdem wie hoch die Marktpreise für Strom sein werden, erläuterte der für die Studie verantwortliche Ökonom Tom Krebs. Dazu sollten Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Anspruch genommen werden, der bereits zur Finanzierung der aktuellen Gas- und Strompreisbremsen verwendet werde.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds gut genug gefüllt
Das sei bei aktuell rund 140 Milliarden Euro Volumen im WSF „gut machbar“ und gerechtfertigt, „weil es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Energiekrise handelt“. Indem das Instrument nicht nur private Haushalte und Unternehmen entlaste, sondern auch die Wirtschaft stabilisiere und Arbeitsplätze schütze, „erfüllt die Verlängerung einer modifizierten Strompreisbremse genau den ursprünglichen Zwecks des WSF“, sagte Krebs, Professor für Volkswirtschaftslehre, Makroökonomie und Wirtschaftspolitik an der Universität Mannheim.
Zwei Szenarien zur zukünftigen Preisentwicklung
Zur Berechnung der Kosten der Strompreisbremse hat der Ökonom zwei Szenarien zur zukünftigen Preisentwicklung durchgespielt. In einem ersten Basisszenario wird angenommen, dass der Großhandelspreis im Jahr 2024 durchschnittlich 10 ct/kWh beträgt. Dieser Wert entspricht in etwa dem Strommarktpreis zur sofortigen Lieferung („Day ahead“) der vergangenen Monate.
Zudem werde die Annahme getroffen, dass der jährliche Durchschnittspreis in den kommenden Jahren einem linearen Trend folgt und bis 2030 auf 5 ct/kWh fällt. Mit diesen Prämissen ergäben sich fiskalische Kosten der Verlängerung einer modifizierten Strompreisbremse von insgesamt rund 20 Milliarden Euro oder jährlich rund 3 Milliarden Euro in den sieben Jahren von 2024 bis 2030.
In einem alternativen, ungünstigen Szenario werde angenommen, dass der Großhandelspreis im Jahr 2024 durchschnittlich 13 ct/kWh beträgt und bis 2030 auf 8 ct/kWh sinkt. In diesem Fall betragen der Studie zufolge die gesamten fiskalischen Kosten rund 60 Milliarden Euro oder jährlich rund 8 Milliarden Euro in den sieben Jahren von 2024 bis 2030.
Strompreis weit weg vom langfristigen Gleichgewichtsniveau
Angesichts einer schwer zu prognostizierenden Entwicklung der Energiemärkte müsse eine Strompreisbremse einer stetigen Evaluierung unterliegen, eine Anpassung im Ein- oder Zweijahresrhythmus sei sinnvoll, sagte Krebs.
„Die Verlängerung einer modifizierten Strompreisbremse ist keine Dauersubvention“, erklärte der Mannheimer Ökonom. Berechnungen auf Basis der Stromgestehungskosten ergäben einen langfristigen Strompreis zwischen 5 Cent/kWh und 8 Cent/kWh. Damit könne die deutsche Wirtschaft arbeiten. Der aktuelle Börsenstrompreis übersteige aber krisenbedingt diesen langfristigen Wert deutlich, „und es wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern, bis der Strompreis auf sein langfristiges Gleichgewichtsniveau gefallen ist“.
Wirksamer als allgemeine Absenkung der Stromsteuer
Die vorgeschlagene Strompreisbremse solle Planungssicherheit für diese Übergangsphase schaffen. Insbesondere mit Blick auf die energieintensive Wirtschaft sei das Modell weitaus wirksamer als eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer. Diese würde die energieintensiven Unternehmen nicht entlasten. (hil)



