Herr Liebing, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Wie positioniert sich der VKU dazu?
„Russland drosselt die Gaslieferungen. Und wer am Gashahn dreht, benutzt Energie als Waffe gegen uns. In einer Gasmangellage drohen der Zusammenbruch wichtiger Lieferketten, Stillstand in der Industrie und die Vernichtung von Arbeitsplätzen sowie weiter steigende Preise. Vor diesem Hintergrund ist die Ausrufung der Alarmstufe verständlich. Sie macht deutlich, dass die Lage sehr, sehr ernst ist.“
Lassen Sie mich bei den Preisen nachhaken. Trotz Alarmstufe wurde die Preisweitergabeklausel nach § 24 EnSiG noch nicht aktiviert, jedoch dürften die Beschaffungskosten für Stadtwerke weiter steigen. Sollte Politik nicht besser die Preisweitergabeklausel sofort scharf stellen?
„Nein. Es ist richtig, dass zeitgleich mit der Ausrufung der Alarmstufe nicht auch sofort die im EnSiG geregelte sogenannte Preisweitergabe aktiviert wurde. Die Preisweitergabe muss dringend angepasst werden. Würde diese wie im gerade beschlossenen Gesetz jetzt aktiviert werden, hätte dies drastische Auswirkungen auf die Verbraucher. Zudem könnten die dadurch entstehenden Belastungen je nach Anteil russischen Gases in den Lieferverträgen für einzelne Kunden extrem unterschiedlich hoch ausfallen. Aus Sicht der Kommunalwirtschaft muss der Instrumentenkasten zur Bewältigung der Herausforderungen jetzt dringend erweitert werden.“
Also ist aus VKU-Sicht die aktuelle Preisweitergabe-Klausel das falsche Werkzeug. Was wäre denn besser?
„Nicht falsch. Nur eben das zweitbeste Werkzeug und allein nicht ausreichend. Besser als die bloße Preisweitergabe wäre wie vom VKU wiederholt gefordert eine Absicherung der Gasunternehmen schon auf der Importstufe. Damit würden die betroffenen Importeure in die Lage versetzt, ihre Lieferverpflichtungen zu den vereinbarten Konditionen aufrecht zu erhalten. Dies verhindert einen Dominoeffekt in den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen und vermeidet eine unterschiedliche Betroffenheit von Endkunden.
Je nachdem wie die Kosten dieser Abschirmung refinanziert werden – z. B. in einer Mischung aus Umlage und staatlichem Zuschuss – lassen sich so auch Auswirkungen an die Endkunden erheblich abmildern. Und je früher gegengesteuert wird, umso geringer wird der Aufwand für Unterstützungsmaßnahmen bei den Endkunden.
Unabhängig davon brauchen wir jetzt dringend Regelungen zur Abschirmung und Liquiditätssicherung sowie ein Insolvenzmoratorium auch für kommunale Unternehmen. Mit der Aktivierung der Preisweitergabe kämen für die Stadtwerke zu den bereits bestehenden, weitere enorme Unsicherheiten hinzu: Im Fall einer bloßen Preisweitergabe drohen bis zum rechtssicheren Vollzug enorme Liquiditätsrisiken. Zudem ist mit erheblichen Zahlungsausfällen bei den Endkunden zu rechnen. Darüber hinaus fehlt bei der Preisweitergabe nach §24 EnSiG eine analoge und praktikable Regelung für Fernwärme und Gasverstromung, notfalls aber mindestens wirtschaftliche Hilfen für die Betreiber.“ (hil)



