Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Die meisten Direktvermarkter verzeichneten in den ersten sechs Monaten wachsende Portfolios.

Bild: © Fotowunsch/AdobeStock

17 deutsche Direktvermarkter wenden sich in einer Stellungnahme gegen eine geplante Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, die die Bewirtschaftung des Bilanzkreises betrifft. Der Entwurf stelle Grünstromhändler "unter Generalverdacht", wenn ihr Bilanzkreis unausgeglichen sei, heißt es in einer Stellungnahme, die unter anderem vom Mannheimer Versorger MVV, dem größten kommunalen Direktvermarkter hierzulande, unterzeichnet wurde.

In einem Bilanzkreis werden Ein- und Ausspeisungen sowie sämtliche Handelsgeschäfte dokumentiert und beim Übertragungsnetzbetreiber registriert. Der Bilanzkreisverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass in jeder Viertelstunden-Messperiode Einspeisungen und Entnahmen ausgeglichen sind. Ist dies nicht der Fall, setzen Übertragungsnetzbetreiber sogenannte Regelleistung ein. Die Kosten dafür fallen auf die Bilanzkreisverantwortlichen zurück.

Neuer Wortlaut

Der Gesetzenwurf sieht nun eine Verschärfung vor. Demnach soll die Unausgeglichenheit eines Bilanzkreises an sich bereits einen Verstoß gegen die Pflicht zur ausgeglichenen Bilanzkreisführung indizieren. "Dabei ist es insbesondere nicht statthaft, eine Unausgeglichenheit des Bilanzkreises unter Verweis auf den Netzregelverbundsaldo oder den Ausgleichsenergiepreis anzustreben oder in Kauf zu nehmen", heißt es. "Der Bilanzkreisverantwortliche trägt die Pflicht, darzulegen, dass die Unausgeglichenheit nicht zu vermeiden war bzw. dass er diese nicht zu vertreten hat."

Für Direktvermarkter, die fluktuierenden Solar- und Windstrom prognostizieren und vermarkten müssen, dürfte dies eine besonders große Bürde bedeuten. Sie würden damit an 96 Viertelstunden pro Tag und 35.050 Viertelstunden im Jahr Gefahr laufen, rechtlich belangt zu werden, rechnen die Unternehmen vor.

Änderung widerspricht europarechtlichen Vorgaben

Die geplante Änderung sei umso unverständlicher, weil sie bereits existierenden europarechtlichen Vorgaben diametral widersprächen, heißt es weiter. "Denn das EU-Recht sieht neben einem Bilanzkreisausgleich alternativ eine Gestattung von Bilanzkreisabweichungen vor, wenn diese darauf abzielt, das Gesamtsystem zu stützen."

Prominente Unterzeichner

Der Gesetzentwurf hat bereits das Bundeskabinett passiert und befindet sich derzeit zur Beratung im Bundestag. Für September ist das finale Votum geplant. Ziel der Novelle ist es, EU-Vorgaben umzusetzen und der Bundesnetzagentur neue Kompetenzen in Fragen des Netzzugangs und der Netzentgeltregulierung zu übertragen.

Zu den Unterzeichnern des Positionspapiers zählen neben der MVV andere große Direktvermarkter wie Baywa Re, Statkraft, Energy2market und Next Kraftwerke. Auch der Hamburger Händler CF Flex Power, der Ende vergangenen Jahres neu in den Markt einstieg, hat unterschrieben. (aba)

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